Die Identifikationsnummer zur Umsatzsteuer, kurz USt-ID, ist eine wichtige Größe. Diese Nummer erlaubt es Unternehmen, an andere Unternehmen im Ausland, keine Umsatzsteuer zu berechnen. Insbesondere innergemeinschaftliche Lieferungen sind hiervon betroffen. Das sind Lieferungen, die innerhalb der EU stattfinden.
Zwar wird die Bescheinigung mitunter bereits als Nachweis anerkannt, doch ändert dies nichts an den Pflichten der Unternehmer, auch andere Prüfungen durchzuführen. Darauf weisen Experten in diesen Tagen hin. Mit der Datenbank für USt-ID können Unternehmen nicht nur ihre Kunden überprüfen, sondern genauso die Lieferanten, die in einem Mitgliedsstaat der EU sitzen. Der EU-Onlinerechner soll damit die notwendigen Überprüfungen deutlich erleichtern.
Quelle: Blitzlicht 09/2009
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