Gerade Unternehmen, die sich noch nicht intensiv mit dem Thema Ausbildung beschäftigt haben, stehen bei der Einstellung eines Auszubildende oft vor der Frage, welche Vergütung sie diesem zahlen müssen. Hierbei sollte zunächst das Tarifwerk überprüft werden.
Als Grundsatz gilt hierbei, dass die Vergütung für die Auszubildenden so hoch sein muss, dass diese damit den Lebensunterhalt bestreiten können und eine Mindestvergütung für ihre Tätigkeiten erhalten. Eine genaue Grenze gibt es allerdings nicht. Dies hängt immer vom Einzelfall ab.
Zu beachten ist in Bezug auf die Ausbildungsvergütung außerdem, dass diese mindestens jährlich erhöht werden muss.
Hilfe vom Staat
In einigen Fällen erhalten Unternehmer aber auch Unterstützung für die Ausbildung in finanzieller Form. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Auszubildende aus einem Betrieb übernommen wurde, der in die Insolvenz gegangen ist. Damit der Azubi seine Ausbildung bei einem anderen Betrieb abschließen kann, kann eine Förderung von bis zu 6.000 Euro möglich werden.
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Quelle: Position 4/2009, S. 22
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