Die Mautgebühr für Pkws wird in vielen Nachbarländern Deutschlands, wie z.B. Österreich, Schweiz oder Tschechien für die Benutzung der Autobahnen, Schnellstraßen oder Stadtautobahnen mittels einer Vignette erhoben.
Bspw. kostet eine 10-Tages-Vignette in Österreich für einen PKW 7,70 Euro. Die Vignette muss gut sichtbar an der Frontscheibe angebracht sein. In Deutschland wird bisher noch keine Gebühr für die Benutzung der Autobahnen für Privatleute erhoben. Lediglich Lkws werden mit der Mautgebühr zur Kasse gebeten.
Strafen
Autofahrer, die bspw. in der Schweiz ohne gültige Vignette erwischt werden, zahlen neben der Gebühr eine Strafe von ca. 65,00 EUR. In Österreich ist das Vergessen noch ungleich teuerer. Wer ohne Vignette angetroffen wird kommt, wenn er gleich zahlt, mit einer Strafe von ca. 120,00 EUR davon. Lässt man sich den Bußgeldbescheid dagegen zusenden, können Kosten von ca. 400,00 EUR auf den Autofahrer zukommen.
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Über den Autor
Tabea Z.
Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.