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Vignette aus Österreich oder der Schweiz als Fahrerlaubnis für die Autobahn

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 1. April 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Vignette aus Österreich oder der Schweiz als Fahrerlaubnis für die Autobahn
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Die Mautgebühr für Pkws wird in vielen Nachbarländern Deutschlands, wie z.B. Österreich, Schweiz oder Tschechien für die Benutzung der Autobahnen, Schnellstraßen oder Stadtautobahnen mittels einer Vignette erhoben.

Bspw. kostet eine 10-Tages-Vignette in Österreich für einen PKW 7,70 Euro.
Die Vignette muss gut sichtbar an der Frontscheibe angebracht sein. In Deutschland wird bisher noch keine Gebühr für die Benutzung der Autobahnen für Privatleute erhoben. Lediglich Lkws werden mit der Mautgebühr zur Kasse gebeten.

Strafen

Autofahrer, die bspw. in der Schweiz ohne gültige Vignette erwischt werden, zahlen neben der Gebühr eine Strafe von ca. 65,00 EUR. In Österreich ist das Vergessen noch ungleich teuerer. Wer ohne Vignette angetroffen wird kommt, wenn er gleich zahlt, mit einer Strafe von ca. 120,00 EUR davon. Lässt man sich den Bußgeldbescheid dagegen zusenden, können Kosten von ca. 400,00 EUR auf den Autofahrer zukommen.

Quelle: E.Brandies


Bildnachweise: © alphaspirit/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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