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„Zillmerung“, oder wie ein Sparvertrag mit Schulden begonnen wird

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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„Zillmerung“, oder wie ein Sparvertrag mit Schulden begonnen wird
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Unter klingendem Namen verbergen sich betrügerische Verfahren, die anerkannte Rechtspraxis sind, aber wohl nur, weil sie kaum einer wirklich kennt. Zillmerung, zum Beispiel.

Da die Lüge, die bekanntlich auch in einem Verschweigen bestehen kann, sprichwörtlich kurzbeinig wurde, mutierte sie in letzter Zeit aus Überlebensgründen zum Tausendfüßler, und das nicht nur in der Politik.

Aber was zum Teufel ist Zillmerung?

Zu Zeiten steigender Steuern und schwindender Leistungen öffentlicher Versorgungssysteme wird die private Altersversorgung immer interessanter, und nehmen wir an, Sie schließen einen langfristigen Vertrag ab, mindestens 12 Jahre, damit er steuerfrei ist (§10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Die Versicherungsgesellschaft richtet sodann für Sie ein Versicherungskonto für den Vertrag ein. Zahlen Sie den ersten Beitrag, erhält der nette Versicherungsverkäufer, der Ihnen zu dem Abschluß geraten hat, eine heftige Provision, etwa in Höhe des ersten Jahresbeitrages, also bisweilen mehrere Tausend Euro. Weil aber kein Versicherungsnehmer bereit wäre, eine so satte Provision für die Vermittlung einer Lebensversicherung zu bezahlen, bucht die Versicherungs-Gesellschaft direkt nach Vertragsschluß die Provision als Schulden auf Ihr Versicherungs-Konto, und packt gleich noch eigene Kosten für den Vertragsschluß und die Einrichtung des Kontos obendrauf.

Dieses Verfahren nennt man „Zillmerung“ (nach seinem Erfinder Zillmer).

Ihre ersten Beiträge werden dann dazu verwendet, diese „Schulden“ bei der Versicherungs-Gesellschaft zu tilgen. Der Verkäufer erzählt davon … nichts. Und der Kunde, der einen Sparvertrag abschließt, beginnt diesen mit hohen Schulden.

Hatte der freundliche Verkäufer nicht irgendwas von kostenloser Beratung erzählt?

Quelle: wikipedia, EStG, http://www.versicherungsbote.de


Bildnachweise: © rcfotostock/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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