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Arbeitsbrille steuerlich absetzen: Wie ist das möglich?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Arbeitsbrille steuerlich absetzen: Wie ist das möglich?
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Beitragsbild: Arbeitsbrille absetzen

Viele Personen, die hauptsächlich am Bildschirm arbeiten, kennen das Problem: Im Laufe des Arbeitstages bekommen sie Kopfschmerzen und Verspannungen. Das liegt daran, dass die Augen ständig zwischen Bildschirm, Tastatur etc. hin- und herspringen. Dabei müssen sie sich jedes Mal an neue Bedingungen anpassen, was sie ermüdet und zu einer falschen Haltung führen kann. Eine spezielle Brille wirkt dem entgegen. Doch können Sie eine Arbeitsbrille steuerlich absetzen?

Das Wichtigste zur steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitsbrillen

Kann man eine Arbeitsplatzbrille absetzen?

Arbeitgeber können die Kosten für eine Arbeitsbrille als Betriebsausgabe absetzen, wenn der entsprechende Mitarbeiter laut Angaben eines Betriebs- oder Augenarztes zwingend auf eine solche angewiesen ist. Arbeitnehmer können eine Brille je nach Einzelfall als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastung absetzen – eine Berücksichtigung bei der Einkommensteuer ist jedoch nicht in jedem Fall möglich.

Wo trage ich die Brille in der Steuererklärung ein?

Arbeitgeber tragen diese als Betriebsausgabe ein. Arbeitnehmer können diese entweder als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben.

Wohin buche ich eine Arbeitsplatzbrille?

Die Arbeitsplatzbrille buchen Sie bezüglich der Buchhaltung auf das Konto „Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei“.

Für Arbeitgeber: Ist eine Arbeitsbrille steuerlich absetzbar?

Arbeitgeber können die Kosten für die Arbeitsbrille eines Mitarbeiters absetzen.
Arbeitgeber können die Kosten für die Arbeitsbrille eines Mitarbeiters absetzen.

Arbeitgeber sind laut den Regelungen der Bildschirmarbeitsverordnung sowie des Arbeitsschutzgesetzes dazu verpflichtet, die Kosten für eine spezielle Arbeitsplatzbrille zu übernehmen, wenn der Mitarbeiter eine solche benötigt. Sie als Arbeitgeber können die Anschaffungskosten für die Arbeitsbrille als Betriebsausgabe absetzen.

Grundsätzlich führt die Erstattung von beruflichem Aufwand, beispielsweise für Arbeitsmittel, beim Arbeitnehmer zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Ausnahmen von dieser Regelung sind in § 3 EStG geregelt oder es handelt sich um durch Verwaltungsanweisungen ausdrücklich geregelte Ausnahmefälle. Zu einem solchen Ausnahmefall zählt die Arbeitsplatzbrille.

Für die Anerkennung als Arbeitsplatzbrille müssen laut der Finanzverwaltung jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss unter anderem die Bescheinigung eines Augenarztes darüber vorliegen, dass der Mitarbeiter eine Arbeitsbrille benötigt. Die Brille muss eindeutig für die Bildschirmarbeit ausgerichtet sein.

Nur wenn die von der Finanzverwaltung geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, ist der für die Arbeitsplatzbrille geleistete Zuschuss vom Arbeitgeber steuerfrei, weil er als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann.

Für Arbeitnehmer: Kann eine Arbeitsplatzbrille als Werbungskosten abgesetzt werden?

Wie verhält es sich demgegenüber für Arbeitnehmer? Können diese eine Arbeitsbrille steuerlich absetzen? Eine Angabe in der Steuerklärung als Werbungskosten ist leider nicht möglich, auch wenn Sie die Brille nur am Arbeitsplatz benötigen.

Diese Regelung gilt seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2005 (Az.: VI R 50/03). Laut diesem ist eine Brille als medizinisches Hilfsmittel und nicht als Arbeitsmittel einzuordnen und die Ausgaben dafür können demnach in der Regel nicht als Werbungskosten angesetzt werden.

Es gibt jedoch zwei wichtige Ausnahmen. Trifft eine davon zu, können Sie die Arbeitsplatzbrille steuerlich absetzen:

  1. Sie müssen die Brille aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen tragen bzw. diese dient einem Schutzzweck.
  2. Sie können nachweisen, dass die Arbeit am Bildschirm dazu geführt hat, dass Sie eine Sehschwäche entwickelt haben.

Computerbrille steuerlich absetzbar als außergewöhnliche Belastung

Die Arbeitsbrille als Werbungskosten abzusetzen ist nur in bestimmten Fällen möglich.
Die Arbeitsbrille als Werbungskosten abzusetzen ist nur in bestimmten Fällen möglich.

Möchten Sie in der Steuererklärung die Arbeitsbrille absetzen, ist dies als Werbungskosten also nur in ganz bestimmten Fällen möglich. Kann ich meine neue Brille trotzdem irgendwie von der Steuer absetzen? Es gibt eine weitere Möglichkeit, um mit den Kosten für Ihre Brille Ihre Steuerlast zu senken.

Unter gewissen Umständen können Sie diese als außergewöhnliche Belastung angeben. Dies ist jedoch erst dann möglich, wenn die Gesamtkosten für medizinische Hilfsmittel, zu denen die Brille gehört, Ihre persönliche Belastungsgrenze überschreiten.

Diese Grenze variiert von Steuerzahler zu Steuerzahler und hängt unter anderem von Ihrem Familienstand, Ihrem Einkommen sowie der Anzahl Ihrer Kinder ab.

Ist die Arbeitsplatzbrille steuerlich absetzbar für Selbstständige? Hier gelten die gleichen Regeln wie für Arbeitnehmer. Auch wenn Sie die Brille hauptsächlich oder nur am Arbeitsplatz tragen, ist eine Absetzung als Werbungskosten meist nicht möglich. Sie können die Arbeitsbrille jedoch als außergewöhnliche Belastung angeben, wenn Ihre persönliche Belastungsgrenze überschritten wird.

Bildnachweise: AdobeStock.com © steph photographies, AdobeStock.com © igorkol_ter

Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.