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Die 20 kuriosesten Betriebsausgaben

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. April 2022

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Die 20 kuriosesten Betriebsausgaben
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Steuerberater kann retten! So sinnvoll ist es sich beraten zu lassen

Und wieder veröffentlichen wir die lustigsten, kuriosesten und auch skurrilsten Betriebsausgaben, die auf betriebsausgabe.de gesucht wurden. Mal wieder war der häufigste Fehler die Rechtschreibung, welcher dazu geführt hat, dass Eingaben im Lexikon, im Forum oder im Blog nicht gefunden wurden. Die Reihenfolge ist nicht gewertet oder gerichtet, die Wörter wurden willkürlich nach Kuriosität ausgewählt.

Und los geht’s mit der Rangliste

  1. Leichenwaschtisch – Hammer, was es alles gibt. Sicher kann man auch einen Leichenwaschtisch absetzen, als Betriebsausstattung.
  2. Grillfleisch oder Grillfeier – Eher unter Bewirtungskosten zu suchen.
  3. Hüpfburg
  4. Irrläufer
  5. Pkw mit Lkw Zulassung – Was ist das denn? Entweder Lkw oder Pkw. Nächstes mal nur ein Wort eingeben, dann klappt´s auch.
  6. Werbegeschnek
  7. Biersteuer
  8. freiwillige Feuerwehr – wieso die denn absetzen, die sind nützlich?
  9. hahLTsnAhe Dienstleistng – da meint einer wohl haushaltsnahe Dienstleistungen
  10. häsliches Arbeitszimmer – sicher häusliches Arbeitszimmer, blöder Schreibfehler
  11. güllenrührer
  12. spackenhonig – Ich kenne leider nur Bienenhonig
  13. glücksspiel – Zwar schön, aber auch privat.
  14. Kleindifferenzen – was ist das? Buchungsdifferenzen oder Kassendifferenzen
  15. Frisur – auch noch privat
  16. Busgeld – wenn Bußgeld, dann Geldbuße, wenn Busgeld, dann öffentliche Verkehrsmittel
  17. Kirchensteuer-Austritt – Immer noch eine private Angelegenheit, daher keine Betriebsausgabe.
  18. Was suchen Sihubschraubere? – Wir betreiben ein Lexikon für Betriebsausgaben, keine „Wer weiß was?“
  19. gülebecken – Das ist ein Teil eines Gebäudes oder Grundstücks und muss daher aktiviert und abgeschrieben werden.
  20. Leihgeld – Da meint wohl einer Kredit

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Bildnachweise: © interstid/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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