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Spenden steuerlich absetzen: So geht’s

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 7. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Spenden steuerlich absetzen: So geht’s
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Kann ich Spenden steuerlich absetzen?

Solidarität kann viele verschiedene Formen annehmen. Wenn Sie nicht die Zeit oder die Fähigkeiten haben, um sich in einer gemeinnützigen Organisation zu engagieren, können Sie dieser auch finanziell unter die Arme greifen – und Ihre Zuwendung zum Teil sogar zurückerhalten, denn Sie können Spenden steuerlich absetzen. Wie das geht, verraten wir im Folgenden.

Das Wichtigste zum Thema „ Spenden absetzen von der Steuer”

Welche Spenden sind abzugsfähig?

Sie können sowohl Geld- als auch Sachspenden steuerlich absetzen. Auch die Zeit, die Sie in einem Ehrenamt tätig sind, lässt sich als Spende in der Steuererklärung geltend machen.

Kann ich in meiner Steuererklärung Spenden als Pauschale eintragen?

Spenden gelten als Sonderausgaben und können daher mit dem Sonderausgabenpauschbetrag abgesetzt werden. Dieser beträgt jährlich 36 Euro für Alleinstehende bzw. 72 Euro für Verheiratete.

Ich möchte von meiner Steuer Spenden absetzen. Wie viel bekomme ich zurück?

Dies hängt davon ab, welche Art von Spenden in der Steuererklärung angegeben werden sollen. Bei Zuwendungen an steuerbegünstigte und gemeinnützige Vereine können Sie beispielsweise einen Betrag in Höhe von 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte sofort geltend machen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Spenden von der Steuer absetzen: Wie viel gibt es zurück?

Spende in der Steuererklärung: Wie viel bekommen Sie zurück?
Spende in der Steuererklärung: Wie viel bekommen Sie zurück?

Sie können verschiedene Arten von Spenden steuerlich geltend machen: Geldzuwendungen, Sachspenden und selbst den Zeitaufwand, den Sie für eine ehrenamtliche Tätigkeit aufbringen. Alle diese Dinge gelten als abzugsfähige Spenden, die sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung abschreiben können.

Bis zu welcher Höhe sich Spenden absetzen lassen, hängt davon ab, wer der Begünstigte ist:

  • Geht die Spende an einen steuerbegünstigten und gemeinnützigen Verein, z. B. zur Förderung von Kultur, Religion oder Wissenschaft, können Sie diese bis zu einer Höhe von 20 Prozent Ihres Gesamteinkommens sofort geltend machen. Wollen Sie Spenden steuerlich absetzen, die diesen Höchstbetrag übersteigen, können Sie den Überschuss ins Folgejahr übertragen.
  • Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung können bis zu einer Höhe von 1 Million Euro abgesetzt werden. Für zusammen veranlagte Ehepaare steigt dieser Höchstbetrag auf 2 Millionen Euro.
  • Wenn Sie bei der Steuer Spenden absetzen wollen, lohnt sich insbesondere eine Parteispende. Bis zu einem Höchstbetrag von 825 Euro können Sie die Hälfte des Spendenbetrags direkt von Ihrer Steuer abziehen. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren ist dies sogar bis zu einem Höchstbetrag von 1650 Euro möglich.

Hinweis: Mitgliedsbeiträge an Vereine, die hauptsächlich der Freizeitgestaltung dienen (z. B. Sport- und Karnevalsvereine), gelten nicht als absetzbare Spenden.

Spenden ohne Beleg absetzen

Wollen Sie Spenden absetzen, können Sie diese mit dem Sonderausgabenpauschbetrag angeben. Dieser beträgt allerdings nur 36 Euro pro Jahr für Alleinstehende bzw. 72 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Wollen Sie höhere Spendenbeträge steuerlich geltend machen, benötigen Sie dafür eine Zuwendungsbestätigung vom Spendenempfänger. Diese müssen Sie zwar nicht bei der Steuererklärung vorlegen, das Finanzamt kann aber jederzeit verlangen, dass Sie sie einreichen. Es ist daher wichtig, dass Sie die Spendenbescheinigung aufbewahren.

Als absetzbare Spenden gelten sowohl Geld- als auch Sachspenden.
Als absetzbare Spenden gelten sowohl Geld- als auch Sachspenden.

Die gute Nachricht hierbei: Beträgt der Spendenbetrag nicht mehr als 200 Euro, benötigen Sie keine formale Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster. Stattdessen genügt ein vereinfachter Nachweis, z. B. in Form eines Kontoauszugs und eines Einzahlungsbeleg des Spendenempfängers. Letzterer muss unbedingt den Zweck der Spende benennen.

Wollen Sie größere Spenden absetzen, ist zwingend eine formale Spendenbescheinigung erforderlich. Ausnahmen bilden Zuwendungen in Katastrophenfällen. Hier akzeptierten Finanzämter in der Vergangenheit ebenfalls einen vereinfachten Nachweis, selbst wenn der Spendenbetrag höher war als 200 Euro.

Schlechtere Chancen haben Sie, wenn Sie Ihre Spenden in der Steuererklärung komplett ohne Nachweis geltend machen wollen. Denn wie bereits erwähnt, kann das Finanzamt von Ihnen verlangen, dass Sie die Spendenbescheinigung nachträglich einreichen. Das heißt aber nicht, dass es dies tatsächlich auch tun wird. In manchen Fällen reicht auch eine Auflistung der Spendenbeträge samt Empfänger. Dafür gibt es jedoch keine Garantie.

Es kann somit schwierig werden, wenn Sie zum Beispiel Spenden in den Klingelbeutel von der Steuer absetzen wollen, da Sie für derartige Zuwendungen keinen Nachweis vorlegen können.

Bildnachweise: AdobeStock/©igorkol_ter, AdobeStock/©Andrey Popov

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Gitte H.

Gitte schreibt seit 2017 für betriebsausgabe.de und befasst sich vor allem mit Steuerrecht. Darüber hinaus recherchiert sie zu Themen über absetzbare Ausgaben.