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So sparen Sie bei Neugründungen bares Geld – Investitionen clever absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 10. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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So sparen Sie bei Neugründungen bares Geld – Investitionen clever absetzen
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Finanzamt: Bestimmte Investitionen können bei der Gründung sofort abgesetzt werden.

Egal ob Großunternehmer, Freiberufler oder doch der Imbissverkäufer von neben an: Sie alle haben den Weg in die Selbstständigkeit gewagt. Dabei müssen Unternehmer vieles beachten und benötigen ein besonders, gutes Zeit- und Finanzmanagement, um ihre Firma erfolgreich führen zu können. Gerade in der Anfangsphase einer Unternehmensgründung kommt es zu hohen Betriebsausgaben. Doch genau mit diesen Investitionen können Selbstständige und Existenzgründer beachtliche Steuern sparen.

Von exklusiver Büroeinrichtung mit Telefonanlage der neuesten Technik, Aufwendungen für Renovierungen in den Räumlichkeiten, Personalkosten, ein Firmenwagen, weiteres Arbeitsmaterial wie Werkzeuge, benötigte Maschinen oder die richtige Arbeitsbekleidung… Schnell geht es ins Geld und man kann zusehen wie das Bankkonto leer wird. Zum Glück können Unternehmer sich das Finanzamt als Investor mit ins Boot holen. 

In der Steuererklärung kann man nämlich nicht nur die laufenden Betriebskosten wie Arbeitszimmer, Reisekosten, Betriebsaufwendungen steuerlich absetzen, sondern auch die Ausgaben für anstehende Investitionen. Damit man als Firmenbesitzer keine Sparmöglichkeit verpasst und die Steuern gegen Null drückt, haben wir hier die wichtigsten Steuertipps zusammengefasst. 

So können Sie sich das Wälzen durch die dicken Gesetzbücher sparen und euch voll auf euren Betrieb konzentrieren. Mit unseren Steuertipps sind Sie bestens gerüstet und habt eine clevere Strategie für die Steuersenkung gefunden. 

Die elektronische Abgabe – ein Muss für jeden Unternehmer

Selbstständige und Freiberufler sind verpflichtet, die Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die bisher formlose Gewinnermittlung per Postweg zu senden, ist nicht mehr gestattet und nur noch in Härtefällen zulässig, wenn die elektronische Datenübermittlung wirtschaftlich und persönlich für den Steuerpflichtigen unzumutbar ist, was eigentlich auf niemanden zutreffen dürfte. Auch die Umsatzsteuererklärung muss digital erfolgen, sofern nicht von der Kleinunternehmerregelung ausgeschlossen ist. 

Dieses Grundwissen gilt für all diejenigen, die ein Unternehmen führen wollen: So ist für jeden Unternehmer spannend, wie hoch der Gewinn letztendlich ausfällt. Hat man zu hoch spekuliert und einen gigantischen Gewinn erzielt, was natürlich für viele Unternehmer ein Ziel sein sollte, kommt es zu hohen Steuernachzahlungen.

Das Problem: Wer hohe Steuern nachzahlen muss, wird auch hohe Vorauszahlungen leisten, etwa für die Gewerbesteuer oder bei der Einkommensteuer.

Unsere Steuerspartipps für Selbstständige und Freiberufler auf einen Blick

1. Halten Sie die Abgabetermine für das Finanzamt ein

Klingt einfach, die Fristen für die Steuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldung einzuhalten, doch manchmal klappt es nicht. Dann können schnell Säumnisgebühren entstehen, die durchaus ein paar Prozent mehr betragen als die tatsächlichen Steuerschulden. Trödelt man bei der Abgabe der Steuererklärung oder bei der Umsatzsteuer, gibt es ebenfalls einen Verspätungszuschlag. Mit ganz viel Pech kann das Finanzamt sogar die Verlängerung der Abgabefrist verweigern. Hier kann man also als erstes Kosten sparen. Pünktlichkeit ist wie in allen Bereichen das A und O.

2. Bloß kein Stress mit den Betriebsausgaben am Jahresende

Oft fällt den Unternehmern auf, dass sie am Jahresende noch unbedingt was kaufen müssen um die Steuern zu senken. Das kann aber auch manchmal schon zu spät sein. So kann der neu erworbene Computer mit einem Warenwert von über 450 Euro zum Beispiel für das laufende Kalenderjahr nicht mehr vollständig absetzbar sein.

Planen Sie am besten die Betriebsausgaben kontinuierlich über das aktuelle Betriebsjahr. Nützliche und wirklich nötige Produkte haben Vorrang. Sollten größere Anschaffungen bevorstehen, sollten Sie diese gezielt planen. Wir haben am Anfang unseres Artikels bereits erwähnt, dass Anschaffungen für die Zukunft sehr gut steuerlich absetzbar sind. Besprechen Sie größere Investitionen daher immer rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater.

3. Personalkosten – die wahren Steuersenker

Mit den Personalkosten kann man wahre Wunder vollbringen in Punkto Steuern sparen. Die Löhne, Versicherungsbeiträge der Mitarbeiter, Bruttolohn- und -gehaltsaufwendungen inklusive der gezahlten Lohnsteuer und andere Beiträge wie etwa für die Berufsgenossenschaft und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter werden vom Gewinn abgezogen. Mehr drücken bei den Steuern geht fast gar nicht.

Wussten Sie das Sie auch Familienmitglieder als Angestellte beschäftigen können? Aber Vorsicht vor Scheinanstellung!  Die Vereinbarung der Familienmitglieder muss klar definiert sein und auch tatsächlich durchgeführt werden. Mit allen Konditionen, die nachweislich auch für andere Mitarbeiter gelten. 

4. Geschenke für Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden

Über Geschenke freut sich jeder. Hier darf der Unternehmer sich ebenfalls freuen und das in steuerlicher Hinsicht. Aber Achtung! Es gibt auch Freigrenzen, die einzuhalten sind. Geschenke dürfen einen Warenwert nicht überschreiten. So sind es zum Beispiel im Moment 35 Euro netto. Sollte das Geschenk den Wert übersteigen, so darf man als Chef privat aus eigener Tasche zahlen.

5. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind einfach großartig

Sind die Betriebsausgaben beim Einkauf oft kleiner als 1000 Euro ausgefallen? Besser geht es nicht! Wenn der Wert einer Ware beim Einkauf kleiner als 1000 Euro war, dann kann diese in der Regel im gleichen Jahr vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Stichwort: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG).

6. Reisekosten und die Verpflegung

Wer kennt es nicht, dass ein Geschäftstermin auch mal weit weg vom Firmensitz stattfinden muss. Keine Sorge! Auch hier unterstützt Sie steuerlich das Finanzamt und hilft Ihnen Ihre Steuerlast zu senken. Absetzbar sind die Reisekosten wie Hotel, Bahn, Bus oder Flieger. Alles, was zur geschäftlichen Reisezeit gehört. Auch bei der Verpflegung vergisst man Sie nicht. Schließlich kostet der Kaffee außerhalb des eigenen Büro wesentlich mehr.

Das Finanzamt rechnet nach Pauschalen ab. So hängt es davon ab, wie lange Sie außerhalb unterwegs waren. Für acht Stunden benötigt man mehr Verpflegung als für zwei Stunden. Pro Dienstreisetag schwanken die Werte der Verpflegungspauschale zwischen 12 und 24 Euro.

7. Einen Firmenwagen leasen oder kaufen

Meistens ist der Firmenwagen einer der erste Gedanken, wenn es mit der Firmengründung losgeht. Bei den Anschaffungskosten taucht dann oft die Frage auf: Kaufen oder Leasen? Steuerlich kann Leasing ein großer Vorteil sein, wenn die vereinbarten Leasing-Raten komplett absetzbar sind. Doch die Abschreibung kann sehr lange dauern, da diese nur über die Jahre berechnet werden. Auch ist man auf eine festgelegte Kilometeranzahl angewiesen. Das Auto über einen Autokredit als Unternehmer zu finanzieren, wäre in vielen Fällen empfehlenswerter. 

Sowohl der Autokredit als auch die Kreditzinsen sind steuerlich absetzbar. Wenn man mit dem Autokauf Einkommen generieren möchte, dann kann man auf alle Fälle die anfallenden Kosten von der Steuer absetzen. Doch um einen Firmenwagen zu finanzieren, benötigt man meistens als Jungunternehmer oder Freiberufler zu Beginn einen Kredit. Damit Sie wissen, welches für Sie der beste Autokredit ist, wäre ein Kreditvergleich für Sie von Vorteil. So haben Sie alles auf einem Blick und können Ihre gewünschten Raten und die Laufzeit als Beispielberechnung verwenden. Mit dem Online-Autokreditrechner können Sie ganz einfach und unkompliziert den Autokredit mit Zinsen berechnen. So entgehen Ihnen auch keine versteckten Kosten.    

Bildnachweise: mitifoto - stock.adobe.com, Marat - stock.adobe.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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