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also in Ihrem Fall sehe ich es kritisch, ob die Neukundenwerbung für Banken „Hilfsumsätze“ darstellen, meines Erachtens spricht mehr für nein.
Sollte die Summe dieser Umsätze das Zünglein an der Waage sein, dann wäre dies nochmals genau zu prüfen.
Von der Umstellung erfahren Sie durch die Erstellung Ihrer eigenen Steuererklärung bzw. durch eine rechtzeitige vorherige eigene Überprüfung.
Es handelt sich um ein umsatzsteuerliches Problem, kein einkommensteuerliches. Aber das Finanzamt würde Sie auch im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung darauf aufmerksam machen. Dies ergibt sich unter anderem aus der Prüfung der Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung.
Dass die Banken Ihnen keine Umsatzsteuer vergüten ist korrekt. Da diese hinsichtlich dieser Leistungen nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, würde eine zusätzliche Umsatzsteuer zu zusätzlichen Kosten der Bank führen, was nicht gewollt ist. Ob Ihre Leistungen andererseits unter den umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestand des § 4 Nr. 8d UStG „Vermittlung von Umsätzen im Kontokorrentverkehr“ fallen wäre auch noch genauer zu prüfen.
Sollten Ihre Vermittlungsprovisionen letztendlich umsatzsteuerpflichtig sein, hätten Sie die Umsatzsteuer aus den gezahlten Provisionen selbst zu tragen:
Zahlung 50 EUR, darin enthaltene Umsatzsteuer 7,98 EUR
(netto 42,02 EUR x 19 % = 7,98 EUR)
Sie merken: sehr viel Klärungsbedarf – daher meine Empfehlung:
Alle Unterlagen in einen Ordner und ab zum nächsten Steuerberater.