Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 22. Februar 2017
Fragen – Abschreibung bei Investition in einen Prüfstand
Nehmen wir an ich kaufe verschiedene Hardware, Software und Material für einen Prüfstand um diesen nach eigenen Wusch aufzubauen (d.h. kein fertigen Prüfstand).
Werden jetzt
1. alle Kosten der Investition + Arbeitsleistung (außer Schulungen, Betriebskosten etc.) zusammen gerechnet und über 6 Jahre abgeschrieben? (Funktionsprüfstand-Laut AfA-Tabelle Maschinenbau) -> da es sich um eine innerbetriebliche Eigenleistung handelt
oder
2. alle Komponenten einzeln abgeschrieben: d.h. die Hardware z.B. Laptop (3 Jahre) und Elektromotor (x Jahre) etc.; Software (y Jahre) …..
Welche Methode wird nun angewandt?
Vielen Dank 😀
nachfolgend die Anworten auf Ihre Fragen
1. Ja, alles zusammenrechnen.
2. Nein.
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