Hallo!
Tolles Forum, viele Fragen konnte ich mit dem lesen von Beiträgen schon etwas beleuchten. Trotzdem komme ich um den wohl üblichen Einsteigerfragebeitrag nicht herum, ich entschuldige mich aber gern schon im vorraus!
Vielleicht zunächst ein paar Infos:
– Hauptberuflich angestellt als Ing (Jahrsbrutto 55k€)
– Verheiratet
– Seit Febr. 2011 Gewerbe als Fotograf
– Erwarteter Umsatz für 2011: ~6000-7000 Euro
– Erwarteter Umsatz für 2012: ~10.000-15.000 Euro
– Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragt
Hier meine Fragen:
1) Ich führe für mein Privatkraftfahrzeug ein Fahrtenbuch und erfasse somit auch die Nutzung für meine Aufträge. Wie kann ich diese Kosten verrechnen?
2) Für meine Tätigkeit hatte ich Ausgaben im Bereich von 1500 Euro (Objektive, Blitz, Tasche, Workshops, Visitenkarten). Im Einzelfall handelt es sich bspw. um ein Teleobjektiv für knapp 600 Euro. Da dieses spezielle Objektiv nur second hand erhältlich ist, habe ich es privat gekauft (ebay). Auktionsausdruck und Überweisung sind abgeheftet. Kann ich auch solche Kosten als Betriebsausgaben geltend machen oder muss es sich um Neuware handeln?
3) Für den Ausbau meines Portfolios möchte ich ein Event im Ausland fotografieren. Kann ich die Reisekosten geltend machen?
4) Ich habe einen Auftrag, welcher mit Flugkosten verbunden ist. Die Bezahlung für den Auftrag ist geringer als die anfallenden Kosten, aber der Auftrag ist durch den Ausbau des Portfolios und die Folgeaufträge so interessant, dass ich ihn unbedingt machen will. Kann man so etwas machen oder ist das nicht erklärbar?
5) Um für die Steuererhebung gewappnet zu sein, muss ich mir einen Teil meines Umsatzes “auf die hohe Kante” legen. Gibt es eine Art Faustregel mit der man die steuerliche Belastung im Vorfeld abschätzen kann?
Vielen Dank für Hilfe und Rat!
Chr.