Hallo,
Quote:
Berechnet sich der „Wert“ des Arbeitszimmers an den Brutto-Herstellungskosten oder netto?
„§ 8 EStDV – Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert
Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 Euro beträgt.“
Der gemeine Wert ist in § 9 BewG (Bewertungsgesetz) definiert. Er wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre (Verkehrswert, Einzelveräußerungspreis). Was würde ein fremder Dritter bezahlen? Somit schließt er die Umsatzsteuer mit ein.
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Interessant ist aber auch, ob und wie die ganzen Gebühren beim Grundstückskauf (Makler, GVO etc.pp.) und Neubau (Vermesser, Bauantrag, Baustrom etc.pp.) eingerechnet werden.
Maßgeblich sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten, damit gehören Anschaffungsnebenkosten und sonstige Herstellungskosten selbstverständlich dazu.
Quote:
Was ist, wenn Garage/Carport erst später gebaut werden
„R 4.2 EStR
Grundstücksteile von untergeordnetem Wert
( 8 ) … Sind Zubehörräume (Nebenräume) vorhanden, kann der Stpfl. die Aufteilung auch nach dem Verhältnis der Haupträume vornehmen.“
Folglich besteht ein Wahlrecht die Garage/Carport mit einzuberechnen. Dies kann somit zu einer Aktivierungspflicht führen.