Hallo,
auch wenn es schon einige Beiträge gibt, bin ich immernoch nicht sicher ob und wie sich das in meinem Fall machen lässt.
Ich arbeite Hauptberuflich als Angestellter nicht zu Hause.
Zusätzlich habe ich ein Gewerbe als Webseitenbetreiber angemeldet, da ich mit der Seite ein wenig Geld dazu verdiene.
Nun bin ich dabei meine Betriebsausgaben zusammenzustellen. Das Gewerbe betreibe ich von zu Hause aus. Dort nutze ich dafür den Telefon-/Internetanschluss und ein Arbeitszimmer.
Nun ist die Frage, wie ich plausibel die Kosten anteilig angeben kann und diese anerkannt werden (können).
Die Wohnung teile ich mir mit meiner Freundin. Wir sind beide als Mieter im Vertrag eingetragen. Heißt das automatisch, dass wenn ich ein Arbeitszimmer geltend machen will, dass ich nur 50% der Kosten ansetzen kann? Üverhaupt möglich?
Angenommen ich kann nur 50% der Kosten ansetzen, dann würde ich die Miet- und Nebenkosten anteilig auf die Fläche des Arbeitszimmers berechnen. Kann ich dann den sich ergebenden Betrag angeben, oder muss dann nochmal ein Anteil angesetzt werden, da das Zimmer auch noch privat genutzt werden kann?
Die Überweisung an den Vermieter geht (leider) momentan vom Konto meiner Freundin. Ist das ein Problem? Welche Belege müsste ich vorlegen. Reicht der Mietvertrag und die Nebenkostenabrechnung und daraus eine Berechnung der im Jahr angefallenen Kosten für das Arbeitszimmer?
Der Telefonanschluss läuft auf meinen Namen. Ich hätte hier pauschal 30% der Kosten angesetzt. Ist das legitim? Von der Nutzung kommt das denke ich hin, kann aber nicht nachgewiesen werden.
Vielen Dank für die Unterstützung.
MfG
Chris