Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 22. Februar 2017
Fragen – Betriebsprüfung und verrechnete Ums.-St + EÜR
im Jahr 2012 wurde bei mir eine Betriebsprüfung durchgeführt. Bei dieser wurde dann auch eine Rechnung entdeckt, aus 2011 (die Vorsteuer aus dieser Rechnung hatte ich bereits im Jahr 2011 vom FA erstattet bekommen.), die nicht § 14 UStG entsprach und der Vorsteuerabzug rückwirkend gestrichen.
Von mir wurde daraufhin eine berichtigte Rechnung beim FA eingereicht und mit der entsprechenden Ums.-St-Voranmeldung um Verrechnung gebeten, in 2012. Den noch übrigen Betrag aus diesem Monat habe ich selbst überwiesen.
Wie verhält es sich nun mit der EÜR für 2012, muss ich dort nun in Zeile 15 die Rückerstattung und in Zeile 45 die Rückzahlung also den verrechnetet Betrag einschreiben oder bleibt dies außen vor?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Micheel
Ja, so ist es korrekt.
Hallo,
erst einmal vielen Dank für eine Antwort !!
Ich muss aber noch einmal genau nachfragen.
Auch dann wenn das Geld aus der Verrechnng nicht über mein Konto, sondern intern beim FA verrechnet wurde, bei dieser einen Ums.-St-Voranmeldung ?
Für eine erneute Antwort wäre ich sehr dankbar.
wenn die Verrechung innerhalb ein und derselben Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgte dann nicht, da haben Sie Recht.
Nur wenn die Verrechnung zwar innerhalb des Finanzamts erfolgte, aber verschiedene Voranmeldungszeiträume betraf, dann ist auch eine Aufteilung in der EÜR erforderlich.
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