Lieber Herr Kexel,
ich danke Ihnen für Ihre Antwort an mich.
Auf ebay-Rechnungne gibt es den Bereich oben: “abzubuchender Betrag” und unten “fälliger Gesamtbetrag”. Bei Rückerstattungen weil Käufer oder ich stornierten, kann der sich unterscheiden.
Betriebskosten sind also die abgebuchten Beträge, wenn ich Sie richtig verstehe.
Noch eine Frage zu den gebrauchten Spielen, die ich aus meinem Umlaufvermögen entsorgen möchte. Wie dokumentiere ich, dass ich ein Spiel weggeworfen habe, weil es sich nicht verkaufen liess?
Muss ich eine Begründung handschriftlich dazu machen, weshalb ich entsorgte oder genügt sachlich die Feststellung, dass ich entsorgte?
Gibt es in diesem Zusammenhang Vorschriften, was man wann wegwerfen darf, oder kann ich das eigenverantwortlich entscheiden. (Unvollständig, zu alt, findet sich nicht in Listen, zu unrentabel ….)
Mit welchem Geldwert muss ich so etwas einbuchen?
Verschenken oder Spenden bedeutet ja zu meinem Umsatz rechnen, nicht wahr?
Herzliche Grüsse
Amelie