Ich sitze gerade endlich an der Steuer – und bin von mir selbst genervt, dass ich es erst jetzt mache…
Wir (mein Mann und ich) haben Ende 2012 ein Haus gekauft mit einer Einliegerwohnung, welches wir nun (seit Einzug Juni 2013) als Büro einer kleinen Nebenerwerbsfirma (auch mein Mann und ich als GbR, für die wir eine Gewinn-Verlust-Rechnung machen…) nutzen… Es besteht aus 2 Arbeitszimmern (kleines Büro plus Besprechungsraum) sowie einem Gäste-WC. Isgesamt macht die Wohnung 21% der kompletten Wohnfläche aus.
1) Aus meinem Verständnis kann ich doch jetzt die allgemeinen Kosten wie Schornsteinfeger, Heizkosten Pellets, Stromanteil mit je 21% ansetzen , richtig?
2) was mache ich aber mit den einmalige Einrichtungs-/Sanierungskosten? Wir haben das komplette Haus renoviert und entsprechend einen Sack voll Rechnungen…
* Grunderwerbssteuer (Abschreibung, oder komplett?) – wären bereits alleine 1281€
* Umzugsfirma (487€)
* generelle Handwerkerleistungen ohne Material (Bodenbelag, Trockenbau, etc.) von 1835€
* Materialkosten wie Farben oder Parkett (1170€)… =>privat kann ich es ja nicht absetzen, aber im Zuge der Büroeinrichtung?
Kann ich das auch alles mit jeweils 21% der Kosten über das Nebengewerbe kalkulieren – konkrete Frage: Grunderwerbsteuer und Handwerkerleistungen sind ja ein großer Batzen über jeweils 1200€. Muss ich das abschreiben? Über welchen Zeitraum?
3) dann gibt es einmalige Kosten, die zu 100% dem Büro zuzurechnen sind – stelle ich die dann auch zu 100% als Kosten ein?
* Grundreinigung
* Fliesen (730€)
* Bad-Einrichtung (Sanierung)
* Rolladen-Einbau (es gab garkeine)
Wenn ich es so mache wie angedeutet, hat alles zusammen (Büro mit Besprechungsraum und WC) 7.217,37 € gekostet. Habe ich nun 2013 ein Problem (Stichwort Begrenzung?) Gilt das auch bei Umzug, Neueinrichtung/Sanierung etc.? Wie kann und muss ich am besten vorgehen?
Wir wollen das Finanzamt garnicht ärgern und auch nicht ins Minus mit unserem Gewinn/Verlust rutschen… 😕
Dankegruss…