Hi Chrisssi,
danke für den Beitrag.
Da ich kein Steuerberater bin, darf ich hier im Forum auch nicht beratend auftreten. Wenn ein Steuerberater aufgrund seines hohen Honorars nciht in Frage kommt, dann muss man das in der Regel selbst erledigen. Das kann u.U. schwer werden und man verbraucht dadurch viel Zeit, die man eigenltich wo anders aufwenden könnte.
Derartige Sachverhalte werden in der Abgabenordnung (AO) geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/index.html
Mit so einer Prüfung wird geprüft, ob Sie wirklcih alle Betriebsausgaben richtig geltend gemacht haben oder ob da was falsch lief.
Quote:
b) wie ich mich zu verhalten habe.
Ich würde empfehlen, den Sachbearbeiter anzurufen und das ganz ruhig und sachlich klären. also warum wieso, ob es andere möglichkeitengibt. usw.
eventuell auch nachfragen, auf welcher grundlage geprüft werden soll, also nach welchem Paragraphen, dann kann man nämlich dort mal nachschlagen und findet sehr schnell heraus um was es geht.
Quote:
Ich war bisher der Meinung, dass solche Belege nur bei eienr Betriebsprüfung vorgelegt werden müssen.
Nein, es gibt auch die Umsatzsteuernachschau, da kann auch ohne ankündigung vor ort geprüft werden. wenn es die nciht ist, würde ich nachfragen.
manchmal macht man es sich auch nur zu einfach auf dem fa, aber versuchen sie ihr glück. wenns gar nciht geht, dann steuerberater.
Das einzige was mich stutzig macht, warum die belege zum finanzamt gesent werden sollen. das würde ich ungern tun, denn wenn die dann dort wegkommen, hat man keine mehr. aslo vorher unbedingt kopieren. außenprüfungen werden meist beim steuerpflichtigen vor ort gemacht, daher ja auch der name.