Hallo,
nachdem ich mich in ein paar Wochen mit einem Hundegassiservice (zunächst nebenberuflich) selbstständig machen möchte, bin ich nun fleißig in alle Richtungen am Recherchieren. Habe u. a. hier schon hilfreiche Dinge gelesen. Dabei sind mir zwei Hundegassiservices untergekommen, die anscheinend auch die Fahrt zur Hundewiese im Fahrtenbuch als betrieblich notwendige Fahrt mit aufnehmen. Ist das wirklich möglich? Laut der Rechtsprechung muss im Fahrtenbuch doch immer die genaue Anschrift und der Name des Kunden etc. angegeben werden.
Also folgendes Beispiel:
Fahrt von meiner Wohnung zu Hund 1 (um ihn abzuholen), dann zu Hund 2 (um ihn abzuholen), dann zu Hund 3 (um ihn abzuholen).
Soweit ist mir noch alles klar. Hier habe ich Adressen und Namen der Hundebesitzer, die ich im Fahrtenbuch aufführen kann.
Jetzt zu meiner Frage:
Habe nun drei Hunde im Auto, mit denen ich zu einem Auslaufgebiet, einer Hundewiese, in den Park, in Feld und Wald etc., also einfach „ins Grüne“, fahren möchte, um ihnen dort ungefährdet den artgerechten Auslauf zu verschaffen zu können.
Kann ich „die Hundewiese“ im Fahrtenbuch angeben? Die Wiese ist ja keine besuchte Person. Und gerade in ländlicheren Gegenden parkt man oft einfach an einem Feldweg oder im Wald an einem „Wanderparkplatz“. Da gibt es keine Hausnummern und manchmal ist es selbst mit den Straßennamen schwierig.
Obwohl also die Fahrt mit den Gassihunden zur Hundewiese im Grunde gewerblich veranlasst ist, könnte es mangels einer genauen Anschrift bzw. besuchten Person Schwierigkeiten geben, diese Fahrt abzusetzen. Oder sehe ich das falsch?
Ich würde mich sehr freuen, hierzu Ihre fachliche Meinung zu hören. Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Noch einen schönen Sonntagnachmittag
Andrea