Wenn das Fahrzeug im Betriebsvermögen ist, aber im Folgejahr unter 50% betrieblich genutzt wird, muss ich dann weiterhin die tatsächlichen Kosten geltend machen oder könnte ich dann die Km-Pauschale geltend machen?
Mein hauptsächliches Problem zur Zeit ist, dass ich von meinen Auftraggebern als KM-Pauschale 6000 € erhalten habe, die sich natürlich gewinnerhöhend auswirken. Ich dieser Pauschale, aber nur 4000€ an tatsächlichen Kfz-Kosten gegenüberstellen kann. LEIDER erlaubt das Finanzamt nicht, das ich die eingenommene KM Pauschale als gleichzeitigen Aufwand gegenrechne und dafür auf die tatsächlichen Kfz-Kosten verzichte. Sprich annehmen, dass die eingenommene KM-Pauschale den ausgegebenen Kfz-Kosten entspricht.
Obwohl ich es nicht ganz nachvollziehen kann, dass das Finanzamt pauschal nein sagt. In der erhaltenen KM-Pauschale von 6000€ sind die Benzinkosten, laufende Kfz-Kosten, Reparaturen, etc…. und der Verschleiß enthalten. Den Verschleiß kann ich aber in der Einkommensteuererklärung nicht im Gegenzug geltend machen. Jetzt sagen sie vielleicht doch über die Abschreibung. Die fällt bei meinen geringen Kaufpreis des Kfz aber sehr gering aus. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten den Verschleiß geltend zu machen?
Das will mir persönlich halt nicht in den Kopf, das mir meine Auftraggeber eine Pauschale für meine Kfz-Nutzung bezahlen, mit der für mich alle Kfz Kosten abgegolten sind, ich diese aber nicht 1:1 dem Finanzamt gegenüber geltend machen kann. Das Finanzamt sogar noch Profit daraus zieht!