Hallo,
ich bin freiberufliche Aerobictrainerin (hauptberuflich bin ich Hausfrau und Mutter ohne Einkünfte) und fahre an vier Tagen in der Woche zu zwei verschiedenen Kunden (Fitness-Studios). Dort gebe ich in dem Gruppenfitnessraum Gruppenfitnesskurse und fahre danach wieder nach Hause.
Die Vorbereitung der Fitnessstunde – Planung, Skripten, Musikauswahl aus meiner Aerobicmusiksammlung, sowie die Nachbereitung erfolgt bei mir daheim in meinem separaten Arbeitszimmer. Hier geschieht auch die nötige Büroarbeit: Betriebseinnahmen, – ausgaben schriftlich festhalten, Rechnungserstellung an die Kunden… .
1) Gilt für mich, was die Reisekosten angeht Folgendes?
„Als Unternehmer/Selbständiger sind für Fahrten zum Kunden die tatsächlichen Kosten in voller Höhe steuerlich abzugsfähig. Dies sind bei Fahrten mit einem nicht zum Betriebsvermögen gehörenden PKW 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer.“
2) Können die Kosten für das Arbeitszimmer anteilig abgesetzt werden? Das Arbeitszimmer ist ein 10qm großer „eigener“ Raum in unserem 98 qm großen Eigenheim.
Mein Ehemann ist hauptberuflich Angestellter, nebenberuflich ebenfalls als Aerobictrainer tätig. Er ist an anderen Tagen in anderen Fitness-Studios als ich tätig, fährt auch mit einem anderen PKW.
1) Gilt für ihn dieselbe Reisekosten-Regel? Also 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer.
Natürlich können wir das Arbeitszimmer nur einmal angeben.
Allerdings haben wir mit unserem zuständigen FA extreme Differenzen, da wir für mehrere Jahre „Entfernungskilometer“ vs. „gefahrene Kilometer“ nachzahlen mussten.
Ganz großen Dank für eine Antwort im voraus