Hallo allerseits,
ich habe schon im Forum und auch im Web gesucht, aber ich bin noch nicht fündig geworden, deshalb hier meine Frage:
Ich bin Freiberufler und besitze ein Privat-KfZ (Kompaktklasse, ca. 11 Jahre alt), das nicht im Betriebsvermögen aufgenommen ist.
Ich werde demnächst ca. 250km entfernt bei meinem neuen Kunden arbeiten und dort in der Nähe ein Zimmer für unter der Woche suchen. D.h. ich werde 500km pro Woche Anfahrt/Heimreise + ca. 150km vor Ort = 650km mein Kfz beruflich nutzen. Privat kommen dann vielleicht noch 300-400 km dazu.
D.h. ich werde das KfZ zu ca. 65% beruflich nutzen.
Muss ich jetzt das KfZ in das Betriebsvermögen aufnehmen, damit ich meine Reisekosten absetzen kann?
Viel lieber würde ich nur die betrieblichen Kilometer, über die ich Buch führe, pauschal mit 0,30 EUR absetzen, weil ich den ganzen buchhalterischen Aufwand vermeiden will, wenn das Kfz im Betriebsvermögen wäre (Fahrtenbuch, alle Quittungen + Kosten verbuchen usw.).
Also: darf ich per km-Pauschale absetzen, obwohl die berufliche Nutzung > 50% ist?
Besten Dank,
Kasimir