Hallo,
ich konnte einiges finden, jedoch nichts spezielles zu meinen Fragen.
Es gibt die Regel mit den Repräsentationskosten.
Das besagt: 35 Euro pro Jahr und pro Geschäftspartner.
Darf ich also z. B. 20 Gesäftspartner jeweils ein Geschenk bis zu 35 Euro schenken. Zusammen ergibt immerhin 700 Euro. Ist so die Regel anzuwenden?
Nun habe ich diese Geschenke verteilt 🙂
Was kann ich und wie absetzen (Kleinunternehmen).
Doch nicht den Steuersatz.
Ich denke, ich kann soweit die 700 Euro voll gegenüber meinen steuerpflichtigen Einnahmen gegenrechnen.
Wie ist es bei Kunden, besteht hier die gleiche Regel. Darf ich Kunden beschenken und ebenfalls bis 35 Euro pro Kunde und Jahr.
Auf der anderen Seite, was müssen die Geschäftspartner/Kunden beachten.
Müssen diese wiedrrum das Geschenk besteuern, bzw. auf die Einnahme drauf tun.
Und wie ist es bei Kunden, die z. B. nicht selbständig sind und im normalen Angestellten-/Arbeitsverhältnis sind.
Mfg
magigstar