Hallo,
welch tolles Forum, ich habe hier schon viele Informationen rausziehen können! Danke! Auf eine Frage finde ich allerdings weder hier noch im Netz eine auf mich zugeschnittene Antwort:
Ich bin Freiberuflerin und arbeite oft von daheim aus. Wenn ich mit Auftraggebern Essen gehe, dann zählt das als Bewirtungskosten, schon klar. 😉 Aber wie ist das mit meinem Arbeitszimmer und den Getränken und Snacks für mich? (Bewirtung für Kunden kann ich hier nicht geltend machen, da ich eher nur 1x/Jahr jemanden im Arbeitszimmer empfange) Nun habe ich gelesen, dass sogar Pflanzen eine Betriebsausgabe darstellen.
Kann ich also mein Mineralwasser, meinen Tee, meine Schokolade (Nervennahrung) als Betriebsausgabe ansetzen?
Und wenn ja, wie deklariere ich es, also mit welchem Begriff? Bürobedarf und Zubehör wohl kaum. Bewirtungskosten eher auch nicht, weil auf manchen Kassenbons ja nur “Tee” steht und sie mir im Supermarkt keinen Bewirtungsbeleg aushändigen etc.
Danke!
Zuletzt bearbeitet am 12.05.2014 um 22:14 Uhr