Hallo zusammen,
mein Anliegen ist es Verluste (Vorgründungskosten) aus dem letzten Kalender Jahr 2011 von denen das Finanzamt “noch nichts weiß” im darauffolgenden Jahr 2012 geltend zu machen. Ist das möglich?
Ich bin freiberuflich tätig und werde als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG besteuert. Ich habe meine Steuernummer im zum 1. Januar 2012 beim Finanzamt beantragt. Zuvor war ich nicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet/ habe keine Einkommensteuer gezahlt.
Durch meine bisherigen Recherchen habe ich zwar verstanden, dass Verluste (in meinem Fall Gründungskosten) vorgetragen werden können, wenn sie (wie in meinem Fall) in dem Jahr, in dem sie entstanden sind, nicht mit der Einkommenssteuer verrechnet werden können. Auch habe ich in Erfahrung gebracht, welche Ausgaben darunter fallen.
Nicht verstanden haben ich, bis wann diese Verluste dem Finanzamt angezeigt werden dürfen.
Wenn es möglich ist die Vorgründungkosten aus dem Jahr 2011 in der Steuererklärung für 2012 geltend zu machen, hätte ich noch die anschließende Frage, wie ich diese in der einfachen (formlosen) EÜR (Gewinnermitttlung nach §4 Abs.3 EStG) aufführe. Wäre es z.B. zulässig diese unter dem Punkt Gründungskosten aus dem Jahr 2011 zu fassen oder sollten die Kosten unter den Konten wie die Betriebsausgaben des Jahres 2012 geführt werden.
Vielen Dank für Eure Mühen!