Hallo,
ich wüsste gerne ob, und wenn ja wie, ich firmeninterne Fortbildungen von festangestellten und freien Mitarbeitern als Betriebsausgaben geltend machen kann.
Kurze Erläuterung: Wir haben eine Weiterbildungsakademie und bieten als Dienstleistung bestimmte Fortbildungen an, bei denen sich unterschiedliche Zielgruppen weiterbilden.
Um unsere Mitarbeiter intern fortzubilden, können diese an unseren Fortbildungen teilnehmen – nach Absprache und deren möglichem zukünftigen Einsatz, z.B. als Referenten;
– Andere Mitarbeiter wiederum, um bessere Auskünfte über die Inhalte der
Fortbildungen geben zu können.
Wenn ich die Mitarbeiter zu einem Mitbewerber schicken würde, wäre das Absetzen der Fortbildung möglich. Daher denke ich müsste es intern auch gehen, aber wer weiß? 🙂 Ich hoffe jemand hier.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Freundliche Grüße