Hallo,
erstmal danke für dieses Forum, habe schon viel lernen können und sehe, dass ich nicht alleine bin mit meinen Fragen…
Ich habe folgendes Problem:
Beruflich bedingt habe ich mir eine gebrauchte Spiegelreflex gekauft (o. Vorsteuer).
Dazu über einen Händler ein Objektiv (also könnte ich die Vorsteuer geltend machen)
ABER:
Nehme ich nun die Spiegelreflex zu meinen Betriebsgütern auf, muss ich bei Verkauf ja 19% MwSt ausweisen — obwohl ich keine Vorsteuer geltend machen konnte. Da die Kamera sowieso nur für den Übergang gedacht war (bis neues Modell erscheint), wollte ich diese also im Privatbesitz belassen.
Sehe ich es richtig, dass ich das Objektiv nun jedoch nicht nachvollziehbar für das FA als Anlagevermögen aufnehmen darf, da ja offiziell gar keine dazugehörige Kamera dafür existiert?
Oder wäre es glaubthaft bzw. gültig zu sagen, dass ich in ein paar Monaten eine passende Kamera dazukaufen möchte?
Ergänzend die Frage:
Gibt es keine offizielle Möglichkeit, den Nachteil eines Unternehmers auszugleichen, der entsteht, wenn er Waren ohne MwSt. einkauft, jedoch bei Verkauf die Mwst. im Preis ausweisen muss?
Oder heißt das einfach nur: Kaufe halt keine Waren ohne Mwst. ein!
Muss ich eigentlich zwingend eine Gegenstand, den ich viel auch beruflich nutze (wie z.B. diese Kamera) in mein Betriebsvermögen aufnehmen?
Ohje, ich hoffe, dass war nicht zu viel….
Im Voraus Danke für jeden Hinweis dazu.
Gruß
Jürgen