Hallo,
Quote:
Ich habe schon viel über 1 % Regelung und andere Formen der Absetzung von KFZ Kosten gelesen
Die 1%-Regelung ist keine Form der Absetzung von Kfz-Kosten, sondern eine Art den Privatanteil eines zum Betriebsvermögen gehörenden PKW zu ermittlen.
Quote:
Fahrzeug befindet sich noch im Privatvermögen.
Die ist nur dann der Fall, wenn es auch mehr als 50 % Privat genutzt wird. Anderenfalls stellt es notwendiges Betriebsvermögen dar.
Also erst einmal die Kilometerverhältnisse Privat : Betrieb überprüfen.
Wenn dieses, wie Sie schreiben, so ausfällt, dass der betriebliche Anteil überwiegt, dann rechnet Ihr Fahrzeug per Gesetz zum Betriebsvermögen.
Quote:
kann ich die Fahrten mit der km- Pauschale abrechnen ?
Ja, wenn der Privatanteil über 50 % liegt.
Da dies nach Ihren eigenen Angaben nicht der Fall ist, ist ein Ansatz der Km-Pauschale nicht möglich.
Lösung:
Ansatz Kfz-Kosten mit den nachgewiesenen tatsächlichen Kosten zuzüglich Abschreibung für den PKW.
Abzug des Privatanteils in Höhe der 1%-Regelung.
Abzug des nichtabzugsfähigen Kostenanteils für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte = anteilige tatsächliche Kosten (einschl. AfA) für Fahrten Wohnung und Betrieb (Hin- und Rückfahrt) abzüglich Entfernungspauschale (einfache Entfernung x 190 Tage x 0,30 EUR)