Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 22. Februar 2017
Fragen – Kann ich eine Raumkostenpauschale geltend machen?
Herzliche GRUESSE
Amelie
warum gibt Ihnen denn Ihr Bekannter vom Fach oder Ihre Steuerberaterin keine Antwort? Beide doch nicht vom Fach oder nicht so ganz vom Fach oder wie?
Es gibt keine Pauschalen für anteilige Raumkosten.
Stellen Sie alle anfallenden Kosten für die Wohnung oder das Haus zusammen und setzen die Gesamtsumme ins Verhältnis mit den Quadratmetern der Nutzfläche, Nutzfläche Lager zur gesamten Nutzfläche, dann haben Sie Ihren betrieblichen Anteil. Dieser Wert kann dann, wenn sich die Gesamtkosten nicht wesentlich ändern, aus Vereinfachungsgründen auch in den Folgejahren angesetzt werden.
was meint ein Mann vom Fach (denn das ist der Fall !), wenn er einen “pauschalen Erfahrungswert” meint? Die Artikel die ich verkaufe, lagern im ganzen Haus verteilt: Keller; Zimmer; offener Flurbereich…..
Was bedeutet es, wenn ein Steuerberater daher einen Betrag ohne Nachweise (weil unmöglich zu beschaffen) ansetzt und dieser auch vom Finanzamt anerkannt wird?
Herzliche Grüsse
Fragen Sie doch den Mann (oder die Frau) vom Fach, was er (sie) damit meint. Ich kann es Ihnen nicht sagen.
Und selbst aus verteilt lagernden Gegenständen lässt sich meines Erachtens ein anteilig betrieblich genutzter Quadratmeteranteil ermitteln und so, anhand der vorliegenden Gesamtkosten, der betriebliche Anteil errechnen.
“Unmöglich” bedeutet das eine Aufteilung nicht möglich ist, und da sagt das Gesetz ganz klar = 100 % Privat
Wie soll so etwas kalkuliert werden fuers ganze Jahr?
Lieben Gruss
dann nimmt man gewissenhaft geschätzte Durchschnittswerte.
Wer Betriebsausgaben geltend machen möchte, hat diese glaubhaft zu machen, ansonsten ist ein Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen. Manchmal bedarf es einiger Mühe, die sich aber in der Regel hinterher lohnt.
Suche Sie nicht nach Gründen dagegen, sondern dafür.
Wie ermittele ich die Nutzungskosten, wenn ich meine Sachen für den Betrieb im Keller und im Flur überwiegend lagere? Wohnfläche ist ja zu kurz gegriffen, oder?
Aufteilung nach dem Nutzflächenverhältnis.
wie ermittele ich die Nutzfläche bzw. wo kann ich dazu etwas nachlesen? Ich würde Wohnfläche + Flur + Keller messen. Oder muss auch Balkon und Garage und Hof und Garten dazu?
Hmmm?
eine Nutzflächenberechnung ist Bestandteil eines jeden Bauantrags.
Sie umfasst – wie das Wort sagt – alle nutzbaren Flächen eines Gebäudes. Dazu zählen unter anderem alle Kellerräume, auch Heizungsraum, Dachböden, Balkone, Garagen. Bei Räumen mit niedrigerer Deckenhöhe (z. B. Dachboden) sind Abschläge von der Grundfläche vorzunehmen. Google findet zu dem Stichwort “Nutzfläche” ungefähr 2.550.000 Ergebnisse. Dort finden Sie auch eine für Sie verständliche Erklärung.
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