Ich habe eine Frage hinsichtlich des Vorliegens der Vorraussetzungen eines privaten Kfz als notwendiges Betriebsvermögen (also die zwingende Zuordung zum Betriebsvermögen)
Angenommen ein Kfz ist in Privatbesitz, und wird für Fahrten zwischen wohnung und Betriebsstätte, für Fahrten zu Kunden (freiberufliche Tätigkeit) und für reine Privatfahrten genutzt.
Ich möchte nun ermitteln, ob die betriebliche Nutzung mehr als 50 % beträgt.
Hierzu würde ich die gesamten gefahrenen Kilometer innerhalb eines Jahres heranziehen und dann aufsplitten:
In einem Link der IHK Stuttgart (den ich aufgrund meines vorrübergehenden Status als Neumitglied hier nicht posten kann) habe ich folgendes zum Thema gefunden:
Notwendiges Betriebsvermögen:
1 Zuordnung des Kraftfahrzeugs zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen?
……
Aber auch gemischt genutzte Kraftfahrzeuge, die zum Teil privat zum Teil betrieblich genutzt werden, sind zwingend dem Betriebsvermögen zuzuordnen, wenn die betriebliche Nutzung (einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) mehr als 50 Prozent beträgt. Zur betrieblichen Nutzung zählt auch die auf Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten entfallende Nutzung.
Was mir nun nicht klar ist, ob die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nun einfach zu berücksichtigen sind (da ja steuerlich insoweit auch nur die Hälfte angsetzt werden darf) oder die Hin und Rückfahrt anzusetzen ist.
Beispiel:
Gesamtfahrleistung pro Jahr mit dem Kfz beträgt 20000 km
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (Hin und Rückfahrt) jährlich 6000 km bzw. 3000 km einfach
Reine Privatfahrten 9000 km
Fahrten zu Kunden 5000 km
Möglichkeit 1 der Ermittlung:
3000 km (= 1/2 Anteil Fahrt zwischen wohnung und Betriebsstätte) + 9000 = 12000 km Privat
3000 km (der andere 1/2 Anteil Fahrt zwischen wohnung und Betriebsstätte)
+ 5000 km (Fahrten zu Kunden) = 8000 km betrieblich genutzter Anteil
daher liegt der betrieblich genutzte Anteil unter 50 % = kein notwendiges Betriebsvermögen
Möglichkeit 2 der Ermittlung:
9000 km für Privatfahrten
6000 km (1/1 Anteil Fahrt zwischen Wohnung und Betriebstätte)
+ 5000 km (Fahrten zu Kunden) = 11.000 km
daher liegt der betrieblich genutzte Anteil über 50 % und somit ist das Kfz zum notwendigen Betriebsvermögen geworden.
Ich bin offen gesagt etwas ratlos und weiß auch nicht genau wo ich dies nachschlagen könnte und für Hinweise dankbar.