Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 22. Februar 2017
Fragen – Kfz-Kosten als Privatperson in Rechnung stellen
Fragen 1. Kann er ihr die Leasingrate in Rechnung stellen, damit sie sie als Betriebsausgabe geltend machen kann? 2. Wie ist von ihrer Seite mit dem Privatanteil zu verfahren – gilt hier auch eine 1% Regelung oder das Fahrtenbuch?
Das Grundsätzliche ist nicht zu ändern, der Wagen und die Finanzierung läuft auf seinen Namen.
Ich danke für eine Antwort.
Gruß
Sylvia
Antworten 1. Ja, aber nur brutto ohne gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer, so dass die Ehefrau keinen Vorsteuerabzug hat. 2. Ja, bei betrieblicher Nutzung über 50 % Wahlrecht zwischen 1%-Regelung oder Fahrtenbuch.
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