Hallo!
Ich mache freiberuflich Honorartätigkeiten neben meinem Master-Studium. Nicht mehr als “Kleinunternehmer”, sondern USt-pflichtig, EÜR.
Derzeit brauche ich keine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen (hatte das aufgrund sehr unsicherer Auftragslage und dem anstehenden Zusatzstudium im Vorjahr mit der Begründung “voraussichtlich ausgeglichenes Ergebnis” beantragt – wurde genehmigt).
Nun habe ich doch noch kurzfristig ein größeres Projekt bearbeitet und im Dezember 2013 Einnahmen inkl. Umsatzsteuer verbucht. Ich würde gerne die eingenommene USt noch in diesem Kalenderjahr (2013) an das Finanzamt zahlen (=voranmelden?), damit ich diese im Rahmen der EÜR noch als Betriebsausgabe 2013 aufführen kann. Die USt-Erklärung würde ich dann ja in 2014 anfertigen und darin ggf. überzahlte Beträge rückerstattet bekommen.
Ein Finanzamt-Mitarbeiter entgegnete auf meine diesbzgl. Frage, dass das so wohl nicht möglich sei, das FA könnte die Zahlung für ungültig einstufen (weil nicht “erklärt”) und ggf. zurücküberweisen. Er hatte allerdings auch wenig Zeit…
Kann mir hier kurzfristig jemand einen Tipp geben, wie ich die Ausgabe noch in dieses Kalenderjahr bekomme? zB Antrag auf kurzfristige außerordentliche Voranmeldung der USt. an das Finanzamt? Vielen Dank im Voraus, Matze
PS: für mich gilt “Ist-Versteuerung” nach vereinnahmten Entgelten
Zuletzt bearbeitet am 19.12.2013 um 12:00 Uhr