Hallo,
ich habe die Steuererklärung 2008 sehr verspätet abgegeben, erst nach Schätzung.
Mir wurde das Konto gepfändet mit einem horrenden Betrag, der in keinster Weise erklärt wurde.
Erst fast 2 Wochen später kam ein Schreiben vom Finanzamt, dass ich wegen meiner Verluste der letzten Jahre einige Erklärungen abgeben solle, es könne Liebhaberei vorliegen.
Habe nach der Pfändung die Steuererklärung 2008 abgegeben, wodurch die Schätzung ja eigentlich sofort aufgehoben werden müsste.
Nach dem Schreiben wegen Liebhaberei sofort die 2009er eingereicht, aus der erstmalig ein Gewinn hervorgeht sowie die Fragen des Finanzamts ausführlich beantwortet, damit müsste der Verdacht auf Liebhaberei eigentlich ausgeräumt sein.
Die Pfändung bleibt weiter bestehen, es tut sich nichts, ich bin weiter praktisch handlungsunfähig.
Ich habe ja noch Verständnis für die Schätzung, die im übrigen unter meinem tatsächlichen Umsatz lag,
aber ist es denn rechtens, ohne sonstige Vorwarnung alle Verluste bis zurück auf 2006 abzuerkennen, so zu tun, als hätte ich die ganzen Jahre keine Steuer gezahlt, sprich horrende Verspätungszuschläge draufzuhauen?
Müsste ich nicht erst das Schreiben bekommen haben und dann hätte man auf Liebhaberei erkennen können oder nicht?
Das sieht doch alles mehr nach Strafaktionen wegen verspäteter Abgabe der Steuererklärung aus.
Die gehen sogar so weit, zu behaupten, ich hätte meine Kfz-Steuer 2008 nicht bezahlt, was natürlich Unsinn ist, die haben den Betrag einfach für etwas anderes ins Jahr 2006 umgebucht, und drohen mit Entstempelung der Schilder.
Ist die Macht des Finanzamtes in dieser Richtung denn unbegrenzt?