Hallo,
für die steuerliche Abzugsfähigkeit eines Arbeitszimmers ist die Art des Baugebiets unerheblich.
Aber, ob Sie Ihr Gewerbe überhaupt unter dieser Adresse, in einem reinen Wohngebiet, betreiben dürfen – es ist ja auch ein Lagerraum geplant – könnte baurechtlich und gewerberechtlich zu einem Problem führen.
Es sind also nicht nur steuerrechtliche Probleme mit der Nutzung eines Arbeitszimmers, bzw. in Ihrem Fall ja wohl genauer gesagt Büros, verbunden, sondern auch noch möglicherweise Probleme anderer Art, mit viel größeren Auswirkungen als nur dem Verlust einer Steuerersparnis, nämlich bis hin zur Gewerbeversagung unter dieser Adresse.
Dies gehört zwar nicht zur Steuerberatung, aber diese Problemfelder ergeben sich aus der Berufspraxis, und ich pflege meine Mandanten auch hierauf hinzuweisen, mit der weiteren Empfehlung, sich diesbezüglich an die zutreffenden Stellen (Bauamt und Gewerbeamt) zu wenden, und zwar bevor man mit den Bauarbeiten begonnen hat, also bevor man Geld ausgegeben hat.
Wenn Ihr Kollege mit einem Steuerberater aus der Nähe (angeblich) schlechte Erfahrungen gemacht hat ist dies schade, aber es gibt, wie in jeder Branche, so auch bei Steuerberatern, positive und negative Beispiele.
Aber ich biete Ihnen gerne an Sie in dieser Angelegenheit zu beraten, auch gerne via E-Mail, Telefon, Briefpost. Bei Interesse senden Sie mir bitte eine E-Mail, Sie finden diese über meine unten angeführte Homepage. Ich teile Ihnen dann die benötigten Angaben und voraussichtlich anfallenden Kosten mit.