Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 22. Februar 2017
Fragen – Nutzung eines Privat-PKW
Hinsichtlich einiger Punkte habe ich auf diversen Internetseiten unterschiedliche Aussagen gefunden, so dass ich hier nochmals nachfragen möchte:
1. Der PKW ist auf meine Mutter zugelassen und über sie versichert, wird aber ausschließlich von mir genutzt. Stellt dies ein Problem dar, wenn ich die Fahrtkosten im Rahmen der 30-Cent-Pauschale als Betriebsausgaben verbuchen will?
2. Ist im Rahmen der 30-Cent-Variante ein offizielles und ausführliches Fahrtenbuch zu führen, in welchem auch die privaten Fahrten erfasst werden müssen? Oder genügt eine Auflistung aller geschäftlichen Fahrten (mit Angabe von Start/Zielort, gefahrene km, aufgesuchte Person/Behörde, Grund der Fahrt)?
wer ist Eigentümer des PKW – Ihre Mutter oder Sie?
Grundsätzlich genügt eine Auflistung aller geschäftlichen Fahrten (mit Angabe von Start/Zielort, gefahrene km, aufgesuchte Person/Behörde, Grund der Fahrt). Dies betrifft aber nur Fahrzeuge die nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt werden.
Bei einer überwiegend betrieblichen Nutzung, ist ein Abzug mit 0,30 EUR nicht zulässig, es sind die tatsächlichen Kosten anhand von Belegen nachzuweisen und der Privatanteil nach der 1%-Regelung zu ermitteln.
Ja, meine Mutter ist die Eigentümerin des PKW (sie hat den Fahrzeugbrief, ist in selbigem eingetragen).
Der 50%-Grenze bin ich mir bewusst. Ich gehe davon aus, dass ich überwiegend privat unterwegs sein werde.
wenn Sie nachweisen können, dass Sie die laufenden Kosten für das Fahrzeug getragen haben, Ihnen also auch tatsächlich eigene Kosten entstanden sind, dann können Sie 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer steuerlich in Abzug bringen.
Betreff Benzinkosten, Werkstattkosten
Sie können auch die Kosten anteilig (prozentual) betrieblich ansetzen, allerdings ohne Abschreibung, da Ihnen das Fahrzeuig nicht gehört und Sie die Anschaffungskosten nicht getragen haben. Um den betrieblichen Nutzungsanteil nachzuweisen empfiehlt sich für einen repräsentativen Zeitraum über mindestens drei Monate ein Fahrtenbuch zu führen.
Eine vorherige Mitteilung an das Finanzamt ist nicht erforderlich.
Für mich stellt sich jetzt die Frage wieviel % ich ansetzen kann. Ich überlege was sinnvoller ist, tatsächlich gefahrene Einsätze, weil es davon noch nicht so viele gibt mal abgesehen von den Seminaren die ich gerade besuche oder die %te.
Ein Fahrtenbuch finde ich ja ganz schön aufwendig. Gilt das für alle Fahrten oder nur für die betriebliche
ordnungsgemäß ist ein Fahrtenbuch insbesondere nur dann, wenn alle Fahrten, auch Privatfahrten, aufgezeichnet werden. Bei Privatfahrten sind allerdings keine Angaben über Grund (Privat genügt) und Fahrstrecke erforderlich.
Der betriebliche (prozentuale) Anteil an den tatsächlichen Kosten ist sachgerecht zu schätzen oder – wie bereits oben geschrieben – anhand eines über einen repräsentativen Zeitraum von mindestens drei Monaten geführten Fahrtenbuchs zu ermitteln.
Ich möchte nochmal auf meine Frage Nr. 2 im Ausgangsbeitrag und Ihre Antwort zurückkommen. Sie schrieben:
“Grundsätzlich genügt eine Auflistung aller geschäftlichen Fahrten (mit Angabe von Start/Zielort, gefahrene km, aufgesuchte Person/Behörde, Grund der Fahrt). Dies betrifft aber nur Fahrzeuge die nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt werden.”
Ich werde das Fahrzeug voraussichtlich weniger als 50% geschäftlich nutzen. Nun hat mir mein Bearbeiter im Finanzamt aber gesagt, ich hätte ein Fahrtenbuch inkl. privater Fahrten zu führen. Gibt es eine Quelle, die ich dem Bearbeiter benennen könnte, aus der hervorgeht, dass eine Auflistung der geschäftlichen Fahrten genügt?
es handelt sich um Reisekostenabrechnungen.
Der Sachbearbeiter beim Finanzamt es eben nur ein Bearbeiter und kein Berater, dazu fehlt ihm die passende Ausbildung.
Richtlinie 4.12 Absatz 2 Einkommensteuerrichtlinien:
Richtlinie 9.5 Lohnsteuerrichtlinien:
Da es hier nur um den steuerlichen Abzug betrieblicher Fahrtkosten mit einem Privat-PKW und nicht um die Höhe des Privatanteils eines Betriebs-PKW geht, sind auch nur Aufzeichnungen für die Betriebsfahrten erforderlich, eben Reisekostenabrechnungen.
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