Hallo, Tach auch!
Schade, bisher keine Antwort. Ich weiß nicht, ob’s daran liegt, dass niemand was weiß, oder ob die Antwort zu offensichtlich ist…
Ich versuche es nochmal etwas genauer:
Bisher habe ich nie bei Einlagen und Entnahmen Angaben machen müssen. Habe übrigens auch kein Geschäftskonto. Privatanteile beispielsweise von Telekommunikationskosten etc. habe ich schon in der internen EÜR rausgerechnet.
In der EÜR 2013 habe ich inzwischen Folgendes festgestellt: sobald ich den Fahrtkosten-Betrag aus Zeile 61 auch in die Zeile 88 (Einlagen) schreibe – oder auch jeden beliebigen höheren Betrag – gibt das Steuerprogramm Ruhe, meldet also nicht weiter den besagten Fehler.
Mir ist aber unklar, ob nach Pauschale errechnete betriebliche Fahrtkosten mit dem Privat-PKW tatsächlich als Einlage zu betrachten sind. Stundenlange Recherchen im Internet haben mich hier auch kein bisschen weitergebracht.
Es würde mich wirklich sehr freuen, wenn jemand irgendeinen Hinweis geben könnte!
Kann es sein, dass die Lösung tatsächlich ist, einfach den Betrag in die Zeile 88 zu übertragen?
Schöne Grüße