Hallo,
der Pkw stellt, da betriebliche Nutzung unter 50 %, kein notwendiges Betriebsvermögen dar.
Er kann (freiwillig) – muss aber nicht – als Betriebsvermögen behandelt werden.
Quote:
1. Frage:
Sollte bzw. kann ich das Kfz. einkommensteuerlich als Privatvermögen behandeln und meinen individuellen km-Satz ermitteln je betrieblich gefahrenem km und
Wenn Sie keine außergewöhnlich Hohe jährliche Fahrleistung haben, in der Regel nich mehr als 40.000 km, dann könnte ein Ansatz mit der gesetzlichen Pauschale von 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer voraussichtlich am geeignesten sein.
Quote:
2. kann ich das Kfz. umsatzsteuerlich dem Unternehmen zuordnen, obwohl ja beim Kauf keine VSt.anfiel (aber zukünftig bei Reparaturrechnungen usw. sehr wohl) und
Das Fahrzeug kann umsatzsteuerlich anders behandelt werden als einkommensteuerlich. Aus Vereinfachungsgründen sollte man aber eine gleiche Behandlung wählen. Also umsatzsteuerlich und einkommensteuerlich als Betriebsvermögen und entsprechend der Fahrtenbuchaufzeichnungen den Privatanteil ermitteln.
Quote:
3. müssen im Fahrtenbuch lückenlos die gefahrenen privaten und geschäftlichen km aufgeführt sein?
Ja – ohne wenn und aber – alle Fahrten detailliert.
Sie können – alternativ – den Privatanteil über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten per Fahrtenbuch ermitteln und diesen in der Zukunft – ohne das weitere Führen eines Fahrtenbuchs – zugrundelegen.
Also – gemäß Ihren Angaben – voller Ansatz aller Kosten und Abschreibung und den Privatanteil mit 48 % dieser Kosten gegenrechnen.