Hallo,
bin zufällig auf dieses Forum gestoßen, bin begeistert und hoffe auf Hilfe.
Ich habe in meinem Wohnhaus zwei kleine in Bürogemeinschaft arbeitende Firmen, eine GmbH und eine OHG, deren Gesellschafter und GF identisch sind (meine Tochter und ich). Das Haus gehört meiner Frau und mir je zur Hälfte, meine Frau hat mit den Firmen nichts zu tun.
Das FA möchte jetzt den Gebäudeanteil der OHG ermitteln, mich im Ergebnis ärgern und SoBV bilden.
Da mir die OHG nur zu 30% und das Haus nur zu 50% gehört, sehe ich die Chance das so hinzurechnen, dass mein OHG-Anteil an der Immobilie letztlich unter 20.500 € liegt und dass ich dann fein raus wäre.
Damit stellt sich die Frage, wie eine in Bürogemeinschaft gemeinsam von zwei Firmen genutzte Fläche aufzuteilen ist. Beide Firmen nutzen die gesamte Fläche gemeinsam. Deshalb meint das FA jeweils 50% ansetzen zu müssen. Ich meine, dass die sehr unterschiedliche Größe der Firmen eine Rolle spielen muss.
In R 4.2 EStR heißt es:
Führt der Ansatz der Nutzflächen zu einem unangemessenen Wertverhältnis der beiden Grundstücksteile, ist bei ihrer Wertermittlung anstelle der Nutzflächen der Rauminhalt oder ein anderer im Einzelfall zu einem angemessenen Ergebnis führender Maßstab zugrunde zu legen.
Aber welche Art von Maßstäben ist hier denkbar und zulässig?
Anzahl Schreibtische? Anzahl Mitarbeiter? Jeweilige Summe der Arbeitsstunden?
Mehr fällt mir nicht ein.
Jedenfalls halte ich m² für unmöglich ermittelbar und je 50% für willkürlich und falsch. Und nach Umsatz oder Gewinn kann es wohl auch nicht sein, weil der mit der Büronutzung nichts zu tun hat.
Und noch eine Frage: Bei der Aufteilung des Objektwertes ist, so habe ich das verstanden, der gemeine Wert des Objektes einschl. Grundstück zugrunde zu legen. Gibt es hier Ausnahmen? Aufgrund der auch priv. Wohnnutzung dient der komplette Garten natürlich nur priv. Zwecken und steht in keinem Zusammenhang mit der geschilderten gewerblichen Nutzung. Muss der Wert der Gartenfläche, also letztlich das gesamte Grundstück, trotzdem in jedem Fall bei der Aufteilung mit berücksichtigt werden?
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich hierzu Tipps oder auch einen Hinweis auf Rechtsprechung bekäme.
Mit besten Grüßen
Lutz