Hallo,
Habe leider ein etwas kompliziertes Problem und hoffe hier Hilfe zu finden, Vielleicht habe ich aber auch nur einen Denkfehler;-)
Folgende Vorgeschichte:
Eheleute A sind selbstständig mit einer Firma und mehreren Angestellten. Die Ehefrau, gelernte Bilanzbuchhalterin, führt die Bücher und macht die Steuererklärungen, seit der anfänglich eingesetzte Steuerberater in Rente gegangen ist, selbst.
Irgendwann entschließt sich der Ehemann von einem Freund eine gut laufende Spielhalle zu übernehmen. Aufgrund der Umsätze muß der Betrieb bilanzieren.
Kosten für die Übernahme entstehen keine. Die Räume und die Geräte sind gemietet. Es gibt daher kein Anlagevermögen. Umlaufvermögen besteht nur aus Bank und Kassenguthaben. Nach zwei Jahren stellen die Eheleute fest, das das ganze zwar gutes Geld abwirft, aber einfach zuviel Stress bedeutet und vor allem das Hauptgewerbe extrem darunter leidet.
Man entschließt den Betrieb aufzugeben. Der Freund von A möchte, das A weiterhin Mieter bleibt. Erlaubt ihm jedoch an B unterzuvermieten.
A vermietet somit an B und B überweist die Miete direkt auf das Konto des Freundes.
A und B einigen sich darauf, das B die Spielhalle für 30.000,00Euro übernimmt.
Ehefrau A ist unsicher, geht das überhaupt alles so? wie müssen die Verträge aussehen etc.
Also entschließt man sich gemeinsam den Steuerberater von B aufzusuchen und ihn um Hilfe bei den Verträgen zu bitten. Der Steuerberater entwirft die Verträge und wirft im Gespräch mit Paragraphen zur Betriebsaufgabe nur so um sich. Ehefrau A wird unsicher und entschließt den Steuerberater mit der Abwicklung zu beauftragen.
Das Gewerbe wird abgemeldet. A schickt dem Steuerberater die kompletten Buchungsunterlagen einschließlich der zum Stichtag der Betriebsaufgabe fertigen Bilanz mit Gewinn und Verlustrechnung. Diese enthält wie immer auf der Aktiv Seite nur Bank und Kassenguthaben und auf der Passivseite nur das übliche Eigenkapital zzgl. Gewinn und ein paar Verbindlichkeiten.
Das Finanzamt schickt einen Fragebogen zur Betriebsaufgabe und fordert die Schlussbilanz auf den Übergabetag. Diesen schickt A an den Steuerberater weiter und informiert das Finanzamt darüber.
Leider lässt sich der Steuerberater viel Zeit. Das Finanzamt fordert immer wieder und droht sogar mit Zwangsgeld. Endlich entschließt sich der Steuerberater zu handeln und schickt die Schlussbilanz und den ausgefüllten Fragebogen an A zur Unterschrift.
Ehefrau A sitzt grübelnd über der Bilanz und denkt sich: „das hätte ich auch selbst gekonnt, kann aber nicht richtig sein“
Der Kaufvertrag lautete über 30.000,00€ inkl. Umsatzsteuer
Folgende Positionen wurden der Bilanz und G+V hinzugefügt:
Auf der Aktivseite:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne Kontokorrent = 30.000,00 €
Auf der Passivseite;
Verbindlichkeiten aus Betriebssteuern und Abgaben 4.789,92 €
Und eine Erhöhung des Gewinns aus folgender G+V Position:
Erlöse aus den Verkäufen von Sachanlagen 19% (Buchgewinn) = 25.210,08
Nach Auffassung von A, darf der Erlös doch gar nicht in der Bilanz auftauchen. Dieser muß doch bei der Steuererklärung gesondert angegeben werden und unterliegt dieser nicht sogar einem ermäßigten Steuersatz? Und wieso Verkäufe von Sachanlagen, es gab doch gar keine.
Steuerberater sagt, das passt schon, muß nicht extra erklärt werden weil A erst 49 Jahre ist. !?!?
Hat der Steuerberater recht?
Vielen dank schon mal für die Hilfe und fürs lesen des ellenlangen Beitrags