Hallo, nach dem hoffentlich alle Ostereier gefunden sind, hier die gefundene Lösung:
Quote:
Sind das jetzt Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstelle oder geschäftliche?
Keine Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte, sondern Reisekosten (= voller Kostenabzug, für Hin- und Rückfahrt).
Quote:
Kann ich den anderen Ort überhaupt als Arbeitsort angeben oder habe ich ein Homeoffice, dann könnte ich ja gar keine Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betriebsstätte geltend machen, oder?
Ja, keine Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (für nur einfache Entfernung), statt dessen Reise-Fahrtkosten zwischen Wohnung und Kunde (= voller Kostenabzug, für Hin- und Rückfahrt).
Quote:
Kann ich die täglichen Fahrten (100KM) auch als Reisekosten mit Verpflegungsmehraufwand ansetzen?
Ja.
Quote:
Muss ich ein Fahrtenbuch führen?
Ist es sinnvoll das Auto in den Betrieb zu übernehemen oder privat lassen und dann KM mit 0,30 EUR abrechnen?
Ja, zumnindest für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten, um nachzuweisen wie hoch Ihr betrieblicher Anteil ist.
Betrieblicher Anteil über 50 % = keine Kilometerpauschale, sondern tatsächlich Kosten ansetzen, abzüglich Privatanteil (1%-Regelung).
Betrieblicher Anteil gleich oder unter 50 % = Kilometerpauschale von 0,30 EUR als Kosten alternativ ansetzbar oder tatsächliche Kosten x betrieblicher Anteil. Vorteilhafter ist die Variante, die zu höheren Kosten führt.