Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 22. Februar 2017
Fragen – Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben
sind die Kosten für den Steuerberater und die Fahrtkosten dorthin Betriebsausgaben?
Vielen Dank im Voraus!
JA, Steuerberatungskosten und damit verbundene sonstige Kosten (z. B. Fahrtkosten) stellen abzugsfähige Betriebsausgaben dar, soweit es sich um Beratungen rund um den Betrieb oder die Erstellung betrieblicher Steuererklärungen handelt.
Handelt es sich um Beratung/Steuererklärungen im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung, dann stellen solche Steuerberatungskosten steuerlich abzugsfähige Werbungskosten dar.
Handelt es sich um Beratung/Steuererklärungen im Zusammenhang mit Lohneinkünften (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), dann stellen solche Steuerberatungskosten steuerlich abzugsfähige Werbungskosten dar.
… und so weiter.
Allerdings, handelt es sich um Beratung/Steuererklärungen im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung (Mantelbogen und Anlagen VOR/AV), dann sind solche Steuerberatungskosten leider steuerlich nicht abzugsfähig. Allerdings wird diese Frage zurzeit vor dem Bundesfinanzhof geklärt.
Sonnige Grüße
Folgendes: Ich bin verheiratet habe eine Tochter und bin in einem normalen Angestelltenverhältnis, meine Frau geht auch normal Arbeiten(Fabrik). Nebenbei habe ich seit Ende letzten Jahres ein Nebengewerbe angemeldet, nicht als Kleinunternehmer. Ich habe bis jetzt meine Steuersachen mit einer Steuersoftware aus dem Aldi(glaube ich) gemacht. Jetzt wo mein Nebengewerbe noch dazugekommen ist, komm ich mit den ganzen Buchhaltungssachen nicht mehr hinterher. Ich habe Buchhaltungssachen zwar mal mit einer Software von Lexware(http://shop.lexware.de/webapp/wcs/stores/servlet/Product1_10202_10052_10405_-3) gemacht, aber das war auch nicht so das Wahre.
Jetzt zu meiner Frage. Kann ich einen Steuerberater für meine Steuersachen auf privater Basis und geschäftlicher Basis nutzen, ich denke mal ja, und wie kann ich das “absetzen”…ich denke mal ich muss das “aufteilen” zwischen privat und geschäftlich, aber wie?
ja, selbstverständlich berät Sie ein Steuerberater für den Privatbereich und den Geschäftsbereich.
Den steuerlichen Abzug der Steuerberatungskosten habe ich ja bereits ausführlich erläutert (Aufteilung zwischen privat und geschäftlich).
vielen Dank für die schnelle Antwort!
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