“Arbeitnehmer hingegen haben über die einbehaltene Lohnsteuer bereits ihre Abgaben geleistet. Grundsätzlich verlangt das Finanzamt von ihnen nur bei erwarteter Nachzahlung eine Erklärung. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Arbeitnehmer Nebeneinkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro oder Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen haben. “
http://www.ratgeber-steuer24.de/Studenten_und_Referendare/Pflicht_zur_Abgabe_einer_Steuererklaerung.html
Eine Steuererklärung ist zwar vom Gesetz her Pflicht, aber dennoch hat ein Arbeitnehmer seine Steuer mit der monatlichen Lohnsteuer abbezahlt.
Mal angenommen ein Arbeitnehmer hat einen Bruttoarbeitslohn von unter der Freibetrag von 8004 Euro, hat aber dennoch Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Bei diesem Gewerbebetrieb hat er 2010 Verluste erwirtschaftet.
Die Verluste aus Gewerbebetrieb kann man mit den Lohneinkünften verrechnen, allerdings ist die Pflicht für eine Steuererklärung doch bei Verlust nicht gegeben.
Wenn ich Einkünfte erziele (aus Gewerbetrieb) bin ich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, da ich ja meine Steuern nachzahlen muss.
Da aber aus den Verlusten keine Steuerschuld entsteht. ist eine Steuererklärung nicht notwendig.
Mal abgesehen davon, dass man den Verlust nicht ins nächste jahr übernehmen kann und die Lohnsteuer vom Angestelltenverhältnis man auch verzichten muss.
Sind meine Gedankengänge nachvollziehbar und verständlich, und vor allem richtig??