Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 22. Februar 2017
Fragen – Telefonkosten bei nebenberuflicher Selbständigkeit
Viele Grüße, Andrea
eine gewissenhafte Schätzung des freiberuflichen Anteils genügt in der Regel. Ersatzweise können Sie auf die Regelung für Arbeitnehmer zurückgreifen:
Quelle: http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2011/r3.50.html
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