Guten Tag!
Ich bin freiberuflich selbständig und umsatzsteuerpflichtig/Vorsteuerabzugsberechtigt.
Im Jahr 2011 habe ich ein Haus gekauft und sanieren lassen. Die Sanierung hat seine Zeit gebraucht, so daß ich erst im Juli 2013 einziehen konnte. Ich nutze dort einen Büroraum, der 14% der Wohnfläche ausmacht.
Als Vorsteuerabzugsberechtigter möchte ich nun die in den Sanierungskosten ausgewiesene Ust wieder anteilig (also 14% davon) zurückholen. Die Sanierungskosten (Handwerkerrechnungen) sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten in den Jahren 2012 und 2013 angefallen. Leider habe ich es die ganze Zeit versäumt den Vorsteuerabzug rechtzeitig (also in den jeweiligen monatlichen USt-Voranmeldungen) geltend zu machen.
Status Quo ist folgender:
-Für 2012 wurde Einkommensteuererklärung (samt EÜR) und Umsatzsteuer-Jahreserklärung längst abgegeben.
-Für 2013 sind diese gerade in Arbeit.
Meine Fragen wären:
1) Kann ich die Umsatzstuer für die in 2013 angefallenen Arbeiten (anteilig 14%) in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung geltend machen. Dann stimmt zwar das Monatsdatum nicht aber wenigstens ist es im richtigen Jahr.
2) Sind die Umsatzsteueranteile der in 2012 gezahlten Rechnungen endgültig verloren weil ich es in der 2012er Erklärung verpennt habe oder gibt es eine Möglichkeit diese auch noch 2013 irgendwie zu holen. Evtl. weil man argumentieren könnte diese gehören – en bloc sozusagen – zu den Erstellungskosten des häuslichen Arbeitszimmers welches erst Juli 2013 bezugsfertig wurde?
Ich hoffe ich habe mein Problem halbwegs verständlich darlegen können.
Viele Grüße & vorraus vielen Dank für hilfreiche Kommentare,
Romanoir