Hallo,
ich stehe vor einem kleinen Abschreibungs-Problem zu dem ich bislang keine konkrete Antwort finden konnte. Liegt warscheinlich daran, dass die Konstellation nicht alltäglich ist. 🙂
Ich vermiete Server, also Computer, an meine Kunden und betreibe diese in einem Rechenzentrum. Die Server werden dabei, mehr oder weniger individuell, auf Bestellung aus den einzelnen Komponenten (Gehäuse, Arbeitsspeicher, Festplatten, Prozessor, Mainboard etc.) gebaut.
Soweit so gut. Rechnet man die einzelnen Komponenten zusammen, so kosten die Server je nach Ausstattung zwischen 300 und 2000 EUR (netto) je Stück. Durch den Zusammenbau der Komponenten erstelle ich ja eigentlich ein eigenständig nutzbares Wirtschaftsgut, welches ich <410 EUR als GWG sofort und darüber hinaus auf per AfA über 3 Jahre abschreiben kann.
Nun das eigentliche Problem. Manche Server werden für 3 Jahre an einen Kunden vermietet, andere nur 3 Monate. Wenn ein Kunde kündigt wird der Server zwar wieder vermietet, aber in der Regel nicht mit den gleichen Komponenten. Eine Festplatte raus, mehr Arbeitsspeicher rein, vielleicht ein anderer Prozessor etc..
Oft bleibt vom ehemaligen Server nicht viel übrig.
Ich hätte, sofern ich die Server „normal“ Abschreibe sowohl in meinem GWG Verzeichnis, als auch im Anlagenverzeichnis Server, die in der dort aufgeführten Form über die Abschreibungsdauer nicht existent sind.
Wie könnte man diese Konstellation am besten abbilden?
Vielen Dank und mit besten Grüßen aus Köln..