Hallo zusammen,
ich bin selbstständig (Kleinunternehmer) und arbeite auftragsbezogen als Promoter, ich fahre also in verschiedene Geschäfte und verkaufe dort Geräte eines bestimmten herstellers. Momentan arbeite ich nur samstags und für eine einzige Agentur. Normalerweise bin ich in unterschiedlichen Geschäften eingesetzt, in den nächsten ca. 6 Wochen arbeite ich allerdings im selben Geschäft.
Ich habe mir schon viel zum Thema Verpflegungsaufwand durchgelesen, auch hier im Forum, aber dennoch ist mir einiges noch nicht ganz klar.
Da ich von 11-20 Uhr arbeite, arbeite ich mehr als 8 Stunden und kann somit 6€ als Verpflegungsmehraufwands-Ausgabe ansetzen.
Was mich etwas verwirrt ist die Sache mit den Belegen. Ich habe zu jedem Auftrag einen Beleg in dem die Arbeitszeit steht. Reicht das dem Finanzamt als Beleg?
Aus der Dreimonatsfrist werde ich auch nicht recht schlau. Meine Arbeitsplätze wechseln normalerweise alle paar wochen. Die letzten 4 und die kommenden 2 Samstage arbeitete/arbeite ich jedoch im selben Geschäft. Vielleicht auch noch ein paar weitere Samstage. Wie verhält es sich dabei mit der Dreimonatsfrist? Ich habe gelesen das diese teilweise neu beginnt. Kann mir dazu jemand etwas genaueres sagen? Hat jemand damit Erfahrungen? Wenn die Frist immer wieder neu beginnen würde, dann könnte ich ja, wenn ich z.B. immer abwechselnd den ersten Samstag an Ort A arbeite und den zweiten an Ort B immer die Pauschale von 6€ anwenden.
Vielen Dank schon einmal für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Nahele