Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 22. Februar 2017
Fragen – vom Auftraggeber erstattete Reisekosten absetzen
ich bin freie Journalistin und habe hin und wieder Reisekosten: in der Regel eine innerdeutsche Bahnfahrkarte und Übernachtung, manchmal auch Mietwagen, Kraftstoff und Übernachtung. Der Auftraggeber bekommt von mir eine Aufstellung der Kosten und die Belege in Kopie. Auf Wunsch des Auftraggebers schlage ich die USt auf den Bruttobetrag auf. Das meine ich, ist schon nicht richtig, aber so soll es nun mal sein.
Jetzt meine Frage: Sind die Erstattungen seitens des Arbeitgebers durchlaufende Posten oder Einkünfte? (ich weiß, diese Frage wurde schon häufiger gestellt.) Derzeit deklariere ich die Erstattungen als Einkünfte und mache die Reisekosten als Ausgaben geltend. Das Finanzamt hat das immer so akzeptiert. Aber ich bin mir nicht sicher ob es korrekt ist.
Ich freue mich auf eine Antwort.
Mehi
Des arbeitgerbers? Sie meinen des Auftraggebers. Die reisekostenerstattungen sind Betriebseinnahmen, sie haben ja vorher die beträge in rechnung gestellt.
ihre tatsächlichen ausgaben für die fahrtkosten sind betriebsausgaben, so dass sich durch die einahmen-überschuss-rechnung tatsächlich 0 EUR unterm strich ergibt, also keine Gewinnauswirkung, was letztlich ihr eigenes verschulden ist, sie hätten ihrem Auftaggeber ja mehr in rechnung als die tatsächlichen reisekosten stellen können.
eigene selberschuld sage ich dazu nur.
Ich habe mal für Sie die Suchfunktion dieses forums betätigt und folgendes gefunden:
https://www.betriebsausgabe.de/forum/topic-1496.html
https://www.betriebsausgabe.de/forum/topic-1208.html
grüße
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