Hallo liebe Steuerexperten,
ich erwirtschafte meinen Lebensunterhalt als Selbständiger/Gewerbetreibender in mehreren Tätigkeitsbildern.
Den überwiegenden Teil (~70%) erziele ich durch Werbeeinnahmen auf meinem Blog (als gewerbliche Tätigkeit eingestuft). Außerdem bin ich als freie Mitarbeiterin in einem privaten Bildungsunternehmen ein paar Stunden pro Woche lehrend tätig (als freiberufliche Tätigkeit eingestuft).
Ist letztere Tätigkeit als nebenberuflich einzustufen, so dass ich für diese einen pauschalen Betriebsausgabenabzug von 25 Prozent des Umsatzes (begrenzt auf 614 Euro im Jahr) in Anspruch nehmen kann? Oder gibt es das Konzept der nebenberuflichen Selbständigkeit nur für diejenigen, die hauptberuflich Arbeitnehmer bzw. Beamte sind?
Falls der pauschale Betriebsausgabenabzug für die lehrende Tätigkeit möglich ist, so würde dieser nicht den belegbasierten Betriebsausgabenabzug der gewerblichen Tätigkeit berühren – richtig?
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen!