Guten Tag zusammen,
ich bräuchte mal sachdienliche Hinweise und danke schon im Vorfeld jedem, der seine Zeit mit dem Lesen der nachfolgenden Schilderung verbringt und ggfs. etwas sinnvolles dazu beizutragen hat!
Haben ein gebrauchtes Kfz auf / über unsere Kapitalgesellschaft gekauft und finanzieren (kein Leasing) dieses über eine Bank. Auf dem Preisschild / Angebot vor Ort war keine Rede von Differenzbesteuerung oder dergleichen.
Die Anträge an die Bank hat der Sachbearbeiter im Autohaus aber so aufgesetzt / übermittelt, dass die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen wurde. Wir haben ihn nachträglich darauf angesprochen und um Ausstellung einer Rechnung gebeten, die die Umsatzsteuer enthalte. Erst hieß es seinerseits, dass er einen Fehler gemacht habe und wir umgehend natürlich die korrekte Rechnung erhalten würden.
Nach ein paar Wochen haben wir erneut um Zusendung der korrigierten Rechnung gebeten. Was wir jedoch erhielten, war weiterhin die Rechnung ohne die ausgewiesene Umsatzsteuer.
Auf telefonische Rückfrage teilte man uns mit, dass man uns keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen dürfe, weil das Fahrzeug von einer Privatperson lediglich im „Kundenauftrag“ an uns verkauft worden sei.
Im Kaufvertrag ist aber keine Rede vom Verkauf im Kundenauftrag oder einer Privatperson. Der Kaufvertrag besteht zwischen dem Autohaus, das als GmbH firmiert(e) und uns – ebenfalls eine Kapitalgesellschaft. Deshalb sind wir auch davon ausgegangen, dass der Kaufpreis (>15.000,-) die Umsatzsteuer enthielte und diese entsprechend ausgewiesen werden könne.
Der vorherige Besitzer des Fahrzeuges scheint nach unseren bisherigen Erkenntnissen ebenfalls eine GmbH gewesen zu sein.
Ein weiteres Problem, weshalb wir nicht weiter mit dem Autohaus über diese Sachlage sprechen können, besteht darin, dass die Jungs kurz nach der Fahrzeugübergabe mit allen Filialen insolvent gegangen sind. Das würde natürlich erklären, weshalb ein vermeintlicher „Fehler“ begangen wurde.
Seither scheiden sich an dem Szenario die Geister …
Die Steuerberaterin sagt: Klare Sache, keine Chance für einen Vorsteuerabzug.
Der Rechtsanwalt sagt: Klare Sache, egal was auf dem Papier steht, der tatsächliche geschäftliche Vorgang ist entscheidend und dieser fand zwischen zwei Kapitalgesellschaften statt, deshalb sei der Vorsteuerabzug keine Frage.
Was stimmt nun? Wie können wir in der Sache weiter vorgehen? Oder müssen für eine eindeutige Klärung – in welcher Form auch immer – erst Gerichte bemüht werden?
Für sachdienliche Hinweise, insbesondere diejenigen, die einen Vorsteuerabzug ermöglichen, wäre ich Ihnen / Euch sehr (!) dankbar.
Viele Grüße,
JimBob