Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 22. Februar 2017
Fragen – vorweggenommene Betriebsausgaben – Fahrtkosten
kurze Schilderung des Sachverhalts: – selbständig seit 01.01.2012 als Freiberufler – vorher Angestellter mit Firmenwagen (1%-Regel) mit Erlaubnis der uneingeschränkten privaten Nutzung Jetzt meine Frage: Kann ich Fahrten mit diesem Fahrzeug im Rahmen der Gründungsvorbereitungen (div. Seminare, IHK etc.) als vorweggenommene Betriebsausgabe steuerlich geltend machen?
Jein – eine Verwendung eines Arbeitnehmer-Firmenwagens zur Erzielung anderer Einkünfte führt zur Erhöhung des lohnsteuerpflichtigen Sachbezugs, so dass per Saldo kein Steuervorteil entsteht.
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