Hallo,
ich werde mit einem Freund bald eine GmbH gründen. Wir planen einen Webshop mit einer hohen Anzahl an Artikeln (5000+). Ich wohne in Hamburg, mein Kollege wohnt in Kassel (300km). Unser Lager ist ebenfalls in Kassel. Nun war ich bereits zweimal je drei Tage mit meinem Privat-PKW bei Ihm in Kassel, um den Webshop einzurichten und Artikel einzupflegen. Nebenbei bemerkt, werden die zwei Male nicht reichen. Gewohnt habe ich
Nun zu meinen Fragen:
1. Kann ich die Kilomenterpauschalen (0,3€/km) der Reisen als vorweggenommene Betriebsausgaben beim Finanzamt mit der Ersten Vorsteuererklärung einreichen.
2. Kann ich dazu noch Tagespauschalen berechnen.
3. Kann ich dazu noch Übernachtungspauschalen berechnen, obwohl für Übernachtungen keine Kosten angefallen sind.
Wir haben zwar jeden Tag, an dem ich dort war, mehrere Stunden (6-8) für unsere GmbH gearbeitet, jedoch sind wir auch seit Jahren sehr gut befreundet und der nette Nebeneffekt eines privaten Besuches ist nicht zu leugnen. Kann ich trotzdem wie oben beschrieben abrechnen?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
Tobias
Korrektur: Ich meinte die Einreichung mit Jahresabschluss, nicht Vorsteuererklärung.
Und dazu noch eine Frage: Muss ich Tankquittungen aufbewahren? Das habe ich nun leider nicht gemacht…
Zuletzt bearbeitet am 30.03.2010 um 10:27 Uhr